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Energie & Management > Klimaschutz - Die EU ist jetzt fit für ihre Klimaziele
Quelle: Fotolia / PhotographyByMK
Klimaschutz

Die EU ist jetzt fit für ihre Klimaziele

Der Ministerrat hat die letzten Vorschriften des Klimapaketes verabschiedet: die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und die Verordnung über die Dekarbonisierung des Luftverkehrs.
Über beide EU-Gesetze hatten sich der Ministerrat und das Parlament zuvor verständigt. Mit dem Votum des Ministerrates ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen und beide Texte werden wirksam. Die Mitgliedsstaten müssen die Vorschriften der RED bis Mitte 2025 in nationales Recht umsetzen. Die Verordnung tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die RED sieht vor, dass die EU 2030 mindestens 42,5 Prozent ihres Bruttoenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien deckt. Bisher war ein Anstieg auf 32 Prozent vorgesehen. Alle Mitgliedsstaaten müssen dazu einen Beitrag leisten. Verbindliche, nationale Ziele sind aber nicht mehr vorgesehen. Fünf Prozent der neuen Projekte müssen eine „innovative Technologie“ verwenden. Für die einzelnen Wirtschaftsbereiche werden verbindliche Sektorziele festgelegt. 42 Prozent des in der Industrie verbrauchten Wasserstoffs sollen 2030 aus nachhaltig erzeugter Energie stammen. Auf dieses Ziel kann auch „roter“ Wasserstoff aus Atomstrom angerechnet werden. Den Anteil der erneuerbaren Energien an ihrem gesamten Energieverbrauch muss die Industrie jedes Jahr um 1,6 Prozent steigern.

Im Gebäudesektor soll der Anteil der erneuerbaren Energien regelmäßig zunehmen und 2030 mindestens 49 Prozent des Wärmebedarfs decken. Die Quote für erneuerbare Kraftstoffe wird erhöht und eine zusätzliche Quote „erneuerbarer Kraftstoffe aus nicht-biologischer Erzeugung“ eingeführt. Holz kann in Form von Biomasse energetisch verwendet und auf die Ziele angerechnet werden. Eine Förderung darf es aber nur für Abfälle oder minderwertiges Holz geben, das nicht mehr anderweitig als Rohstoff verwendet werden kann.

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

In die RED wurden auch alle Vorschriften zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windräder oder PV-Anlagen aufgenommen, auf die sich die Mitgliedsstaaten 2022 zunächst für ein Jahr verständigt hatten. Windräder können danach auch genehmigt werden, wenn davon einzelne Exemplare geschützter Arten betroffen sind. Es reicht, wenn die betroffene Art nicht insgesamt gefährdet ist. Außerdem gelten beantragte Projekte in bestimmten Gebieten als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nach zwölf Monaten keinen Bescheid erteilt hat. Für Projekte zum Repowering gilt eine Frist von 6 Monaten. Solche „Beschleunigungsgebiete“ müssen die Mitgliedsstaaten jetzt zügig ausweisen.

Die Dekarbonisierungs-Verordnung verpflichtet die Anbieter von Flugkrafstoffen in der EU zur Beimischung eines steigenden Anteils nachhaltiger Kraftstoffe. Damit sind Kraftstoffe gemeint, die nicht aus fossilen Rohstoffen gewonnen werden. Sie müssen ab 2025 mindestens 2 Prozent des Kerosins ausmachen, 2030 mindestens 6 Prozent und 2050 mindestens 70 Prozent. 1,2 Prozent des Kerosins muss dabei ab 2030 synthetisch hergestellt werden. Die Verordnung soll auch sicherstellen, dass mindestens 90 Prozent des Kerosins für Flüge, die in der EU starten, auch in der EU getankt wird. Damit soll verhindert werden, dass die Airlines billiges, fossiles Kerosin in Drittstaaten kaufen. Die Anbieter von Flugkraftstoffen und die Airlines müssen über die Produktion und den Einsatz der Kraftstoffe regelmäßig berichten, um „die Auswirkungen der Verordnung auf die Wettbewerbsfähigkeit“ im Auge zu behalten. Schließlich wird mit der Verordnung auch ein Kennzeichnungssystem eingeführt, durch das die Verbraucher erkennen sollen, wie umweltfreundlich eine Airline arbeitet.

Klimaschutz als "zentrale Aufgabe der Komission"

Die EU-Kommission begrüßte den Abschluss der Gesetzgebung „Fit for 55“. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das Paket als wichtiges Signal an die Europäer und ihre globalen Partner, dass der grüne Umbau der Wirtschaft möglich sei: „Diese Gesetzgebung reduziert unsere Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55 Prozent und ich bin glücklich, dass wir dabei sind, dieses Ziel sogar zu übertreffen.“
 

Im Vorfeld der Klimakonferenz COP28 und der Europawahl zeige „Fit for 55“, dass die EU ihre Zusagen einhalte und den Weg zu einer sozial und wirtschaftlich tragbaren Transition zum Nutzen ihrer Bürger einschlage.

Kommissionssprecher Eric Mamer machte am Mittag in Brüssel deutlich, dass die Kommission an diesem Kurs auch nach den jüngsten Wahlen in Deutschland und Luxemburg festhalten will, bei denen die Grünen herbe Verluste hinnehmen mussten. Der Klimaschutz bleibe eine zentrale Aufgabe dieser Kommission und die Klimagesetzgebung zeige, dass die EU Wort halte: „ Daran halten wir fest bis zum Ende unseres Mandates, egal, wie die Wahlergebnisse auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene ausfallen.“

Montag, 9.10.2023, 15:30 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Klimaschutz - Die EU ist jetzt fit für ihre Klimaziele
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Klimaschutz
Die EU ist jetzt fit für ihre Klimaziele
Der Ministerrat hat die letzten Vorschriften des Klimapaketes verabschiedet: die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und die Verordnung über die Dekarbonisierung des Luftverkehrs.
Über beide EU-Gesetze hatten sich der Ministerrat und das Parlament zuvor verständigt. Mit dem Votum des Ministerrates ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen und beide Texte werden wirksam. Die Mitgliedsstaten müssen die Vorschriften der RED bis Mitte 2025 in nationales Recht umsetzen. Die Verordnung tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die RED sieht vor, dass die EU 2030 mindestens 42,5 Prozent ihres Bruttoenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien deckt. Bisher war ein Anstieg auf 32 Prozent vorgesehen. Alle Mitgliedsstaaten müssen dazu einen Beitrag leisten. Verbindliche, nationale Ziele sind aber nicht mehr vorgesehen. Fünf Prozent der neuen Projekte müssen eine „innovative Technologie“ verwenden. Für die einzelnen Wirtschaftsbereiche werden verbindliche Sektorziele festgelegt. 42 Prozent des in der Industrie verbrauchten Wasserstoffs sollen 2030 aus nachhaltig erzeugter Energie stammen. Auf dieses Ziel kann auch „roter“ Wasserstoff aus Atomstrom angerechnet werden. Den Anteil der erneuerbaren Energien an ihrem gesamten Energieverbrauch muss die Industrie jedes Jahr um 1,6 Prozent steigern.

Im Gebäudesektor soll der Anteil der erneuerbaren Energien regelmäßig zunehmen und 2030 mindestens 49 Prozent des Wärmebedarfs decken. Die Quote für erneuerbare Kraftstoffe wird erhöht und eine zusätzliche Quote „erneuerbarer Kraftstoffe aus nicht-biologischer Erzeugung“ eingeführt. Holz kann in Form von Biomasse energetisch verwendet und auf die Ziele angerechnet werden. Eine Förderung darf es aber nur für Abfälle oder minderwertiges Holz geben, das nicht mehr anderweitig als Rohstoff verwendet werden kann.

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

In die RED wurden auch alle Vorschriften zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windräder oder PV-Anlagen aufgenommen, auf die sich die Mitgliedsstaaten 2022 zunächst für ein Jahr verständigt hatten. Windräder können danach auch genehmigt werden, wenn davon einzelne Exemplare geschützter Arten betroffen sind. Es reicht, wenn die betroffene Art nicht insgesamt gefährdet ist. Außerdem gelten beantragte Projekte in bestimmten Gebieten als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nach zwölf Monaten keinen Bescheid erteilt hat. Für Projekte zum Repowering gilt eine Frist von 6 Monaten. Solche „Beschleunigungsgebiete“ müssen die Mitgliedsstaaten jetzt zügig ausweisen.

Die Dekarbonisierungs-Verordnung verpflichtet die Anbieter von Flugkrafstoffen in der EU zur Beimischung eines steigenden Anteils nachhaltiger Kraftstoffe. Damit sind Kraftstoffe gemeint, die nicht aus fossilen Rohstoffen gewonnen werden. Sie müssen ab 2025 mindestens 2 Prozent des Kerosins ausmachen, 2030 mindestens 6 Prozent und 2050 mindestens 70 Prozent. 1,2 Prozent des Kerosins muss dabei ab 2030 synthetisch hergestellt werden. Die Verordnung soll auch sicherstellen, dass mindestens 90 Prozent des Kerosins für Flüge, die in der EU starten, auch in der EU getankt wird. Damit soll verhindert werden, dass die Airlines billiges, fossiles Kerosin in Drittstaaten kaufen. Die Anbieter von Flugkraftstoffen und die Airlines müssen über die Produktion und den Einsatz der Kraftstoffe regelmäßig berichten, um „die Auswirkungen der Verordnung auf die Wettbewerbsfähigkeit“ im Auge zu behalten. Schließlich wird mit der Verordnung auch ein Kennzeichnungssystem eingeführt, durch das die Verbraucher erkennen sollen, wie umweltfreundlich eine Airline arbeitet.

Klimaschutz als "zentrale Aufgabe der Komission"

Die EU-Kommission begrüßte den Abschluss der Gesetzgebung „Fit for 55“. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das Paket als wichtiges Signal an die Europäer und ihre globalen Partner, dass der grüne Umbau der Wirtschaft möglich sei: „Diese Gesetzgebung reduziert unsere Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55 Prozent und ich bin glücklich, dass wir dabei sind, dieses Ziel sogar zu übertreffen.“
 

Im Vorfeld der Klimakonferenz COP28 und der Europawahl zeige „Fit for 55“, dass die EU ihre Zusagen einhalte und den Weg zu einer sozial und wirtschaftlich tragbaren Transition zum Nutzen ihrer Bürger einschlage.

Kommissionssprecher Eric Mamer machte am Mittag in Brüssel deutlich, dass die Kommission an diesem Kurs auch nach den jüngsten Wahlen in Deutschland und Luxemburg festhalten will, bei denen die Grünen herbe Verluste hinnehmen mussten. Der Klimaschutz bleibe eine zentrale Aufgabe dieser Kommission und die Klimagesetzgebung zeige, dass die EU Wort halte: „ Daran halten wir fest bis zum Ende unseres Mandates, egal, wie die Wahlergebnisse auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene ausfallen.“

Montag, 9.10.2023, 15:30 Uhr
Tom Weingärtner

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