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Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleausstiegsgesetz publiziert. Sie dürfen ab 1. Januar 2021 keinen Strom mehr vermarkten.
Es hatten sich deutlich mehr Betreiber um eine Stilllegung ihrer Steinkohle-Kraftwerksblöcke gegen Entschädigung beworben, als ausgeschrieben waren, teilte die Bundesnetzagentur mit. Ihr Präsident Jochen Homann begrüßte, dass aufgrund des Andrangs die Entschädigungen niedriger ausfielen: „Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt deutlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis.“ Elf Gebote
Dienstag, 1.12.2020, 15:16 Uhr
Susanne Harmsen
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