Die Schweiz hat ihre Hausaufgaben als Drehscheibe des europäischen Strommarktes noch immer nicht gemacht. Und der Binnenmarkt bewegt sich rechtlich auf unsicherem Boden.
Trotz der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetz, EMG, im September 2002 durch einen Volksentscheid gibt es quasi Wettbewerb: Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 17. Juni 2003 (BGE 129 II 497) ist das Recht auf Netzzugang durch Dritte gestützt auf das Kartellgesetz (KG) rechtlich anerkannt und durchsetzbar. Das Kartellgesetz ist auf alle Stromversorgungsunternehmen, unabhängig ihrer privatrechtlic
Mittwoch, 31.08.2005, 12:23 Uhr
Redaktion
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