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Energie & Management > Photovoltaik - Die 5.000-Megawatt-Marke knapp verfehlt
Bild: Robert Kneschke / Fotolia
Photovoltaik

Die 5.000-Megawatt-Marke knapp verfehlt

Bundesweit gab es 2020 bei der neu installierten Solarleistung ein Plus von über 1.000 MW im Vergleich zu 2019. Ab März erhalten kleinere Dachanlagen weniger als acht Cent Vergütung.
Viel hat nicht gefehlt, und die Solarstrombranche hätte im vergangenen Jahr die symbolträchtige 5.000-Megawatt-Marke geknackt: Obwohl es im Dezember (!) mit mehr als 525 MW den zubaustärksten Monat des vergangenen Jahres gegeben hat, fehlten in der Silvesternacht knapp 115 MW bis zur 5.000-MW-Marke.

Für 2020 hat die Bundesnetzagentur für den Photovoltaiksektor somit einen Bruttozubau von 4.885 MW vermeldet. Was immerhin ein Plus von mehr als 1.000 MW im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Damals lag nach Angaben der Bonner Behörde die neu installierte Solarstromleistung bei 3.944 MW.

Wie während des gesamten Jahres war auch im Dezember das Geschäft mit Photovoltaik-Dachlagen der eigentliche Treiber des Solarausbaus. Auf dieses Segment entfielen rund 397,5 MW der registrierten Leistung. Von diesen wiederum entfielen nur rund 21,7 MW auf solare Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung, die ohne Zuschlag aus einer Ausschreibung in Betrieb gehen konnten.

Wie wichtig die „klassische“ EEG-Förderung, sprich ohne Ausschreibungen, für kleinere Anlagen bis 750 kW Leistung auch weiterhin für die Solarbranche ist, zeigt sich an einer anderen Zahl: Im zurückliegenden Jahr entfielen rund 3.991 der knapp 4.885 Megawatt des Zubauvolumens auf diese Größenklasse – das sind immerhin rund 81,5 %.

Dass die bisherigen Regelungen für solare Mieterstromprojekte keinerlei Markteffekte ausgelöst haben, zeigt sich erneut an den Zahlen der Regulierungsbehörde mit Sitz im Bonner Tulpenfeld. Auf gut 16 MW Leistung summierte sich die Leistung, die mit Solaranlagen für Mieterstromprojekte im vergangenen Jahr zusammengekommen ist – zulässig über diesen Förderweg wären 500 MW gewesen.

Auf Basis einer neuen, in der EEG-Novelle 2021 festgelegten Berechnungsformel hat die Bundesnetzagentur außerdem die Vergütungssätze für die nächsten Monate festgelegt. Danach sinkt die Degression für die Monate, Februar, März und April um jeweils 1,4 Prozent. Ab Februar gibt es für Photovoltaik-Anlagen unter 10 kW Nennleistung noch 8,04 Cent je Kilowattstunde Vergütung, ab März dann mit 7,92 Cent erstmals weniger als 8 Cent pro Kilowattstunde. Bis 40 kW Leistung sind es 7,81 Ct/kWh. Größere Solaranlagen bis 100 kW Leistung erhalten noch 6,13 Cent pro Kilowattstunde.

Montag, 1.02.2021, 16:06 Uhr
Ralf Köpke
Energie & Management > Photovoltaik - Die 5.000-Megawatt-Marke knapp verfehlt
Bild: Robert Kneschke / Fotolia
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Die 5.000-Megawatt-Marke knapp verfehlt
Bundesweit gab es 2020 bei der neu installierten Solarleistung ein Plus von über 1.000 MW im Vergleich zu 2019. Ab März erhalten kleinere Dachanlagen weniger als acht Cent Vergütung.
Viel hat nicht gefehlt, und die Solarstrombranche hätte im vergangenen Jahr die symbolträchtige 5.000-Megawatt-Marke geknackt: Obwohl es im Dezember (!) mit mehr als 525 MW den zubaustärksten Monat des vergangenen Jahres gegeben hat, fehlten in der Silvesternacht knapp 115 MW bis zur 5.000-MW-Marke.

Für 2020 hat die Bundesnetzagentur für den Photovoltaiksektor somit einen Bruttozubau von 4.885 MW vermeldet. Was immerhin ein Plus von mehr als 1.000 MW im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Damals lag nach Angaben der Bonner Behörde die neu installierte Solarstromleistung bei 3.944 MW.

Wie während des gesamten Jahres war auch im Dezember das Geschäft mit Photovoltaik-Dachlagen der eigentliche Treiber des Solarausbaus. Auf dieses Segment entfielen rund 397,5 MW der registrierten Leistung. Von diesen wiederum entfielen nur rund 21,7 MW auf solare Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung, die ohne Zuschlag aus einer Ausschreibung in Betrieb gehen konnten.

Wie wichtig die „klassische“ EEG-Förderung, sprich ohne Ausschreibungen, für kleinere Anlagen bis 750 kW Leistung auch weiterhin für die Solarbranche ist, zeigt sich an einer anderen Zahl: Im zurückliegenden Jahr entfielen rund 3.991 der knapp 4.885 Megawatt des Zubauvolumens auf diese Größenklasse – das sind immerhin rund 81,5 %.

Dass die bisherigen Regelungen für solare Mieterstromprojekte keinerlei Markteffekte ausgelöst haben, zeigt sich erneut an den Zahlen der Regulierungsbehörde mit Sitz im Bonner Tulpenfeld. Auf gut 16 MW Leistung summierte sich die Leistung, die mit Solaranlagen für Mieterstromprojekte im vergangenen Jahr zusammengekommen ist – zulässig über diesen Förderweg wären 500 MW gewesen.

Auf Basis einer neuen, in der EEG-Novelle 2021 festgelegten Berechnungsformel hat die Bundesnetzagentur außerdem die Vergütungssätze für die nächsten Monate festgelegt. Danach sinkt die Degression für die Monate, Februar, März und April um jeweils 1,4 Prozent. Ab Februar gibt es für Photovoltaik-Anlagen unter 10 kW Nennleistung noch 8,04 Cent je Kilowattstunde Vergütung, ab März dann mit 7,92 Cent erstmals weniger als 8 Cent pro Kilowattstunde. Bis 40 kW Leistung sind es 7,81 Ct/kWh. Größere Solaranlagen bis 100 kW Leistung erhalten noch 6,13 Cent pro Kilowattstunde.

Montag, 1.02.2021, 16:06 Uhr
Ralf Köpke

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