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Energie & Management > Recht - DGS-Verträge unterliegen nicht der BaFin
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

DGS-Verträge unterliegen nicht der BaFin

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie (DGS) weist darauf hin, dass ihre Musterverträge „PV-Miete“ und „PV-Teilmiete“ kein Okay der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) benötigen.
Die in den DGS-Vertragsmustern getroffenen Regelungen stellen kein Finanzierungsleasing dar und bedürfen demnach auch keiner Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG (Kredit

Freitag, 10.07.2015, 14:18 Uhr
Heidi Roider
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DGS-Verträge unterliegen nicht der BaFin
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie (DGS) weist darauf hin, dass ihre Musterverträge „PV-Miete“ und „PV-Teilmiete“ kein Okay der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) benötigen.
Die in den DGS-Vertragsmustern getroffenen Regelungen stellen kein Finanzierungsleasing dar und bedürfen demnach auch keiner Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG (Kredit

Freitag, 10.07.2015, 14:18 Uhr
Heidi Roider

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