Dezentrale Einspeisung verringert den Bezug aus dem vorgelagerten Netz und vermeidet somit Netznutzungsentgelte. Die Bestimmungen der Anlage 6 der Verbändevereinbarung Strom (VV II plus) führen aber dazu, dass den Einspeisern weniger vergütet wird, als ihnen zusteht. Dies führt zur Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Kraftwerken und stellt einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Netzbetreiber dar. Das sind die Ergebnisse eines Gutachtens, das Dr. Jan Mühlstein, stellvertretender Chefredakteur von Energie & Management, im Auftrag des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung und einiger seiner Mitgliedsunternehmen erstellt hat.
Um allen Kunden einen transaktionsunabhängigen Zugang zum Strommarkt zu ermöglichen, wurde in der Ende 1999 geschlossenen VV II ein Punkttarif für die Netznutzungsentgelte eingeführt. Mit diesem zahlt der Stromverbraucher nicht nur die Nutzung der Spannungsebene, an die er angeschlossen ist, sondern auch die aller vorgelagerten Netzebenen.Die Tarife der Verbraucher werden dabei so berechne
Mittwoch, 2.04.2003, 11:18 Uhr
Jan Mühlstein
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