E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stadtwerke - Dezemberabschlag bei vielen Versorgern bereits angekommen
Quelle: E&MJonas / Rosenberger
Stadtwerke

Dezemberabschlag bei vielen Versorgern bereits angekommen

Die Abwicklung der staatlichen Voraus- und Erstattungszahlungen für Dezember verläuft nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen „weitgehend nach Plan“.
Der sogenannte Dezemberabschlag kommt offenbar schnell bei Unternehmen und Verbrauchern an. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) schätzt auf der Basis einer Umfrage unter Stadtwerken, „dass bisher etwa drei Viertel der rund 1.500 berechtigten Erdgaslieferanten und Wärmeversorger ihren Anspruch geltend gemacht und davon etwa 40 Prozent erhalten haben“. „Von den meisten unserer Mitgliedern haben wir gespiegelt bekommen, dass die Antragsstellung weitgehend reibungslos verläuft“, zog VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am 7. Dezember ein erstes Fazit.

Vereinzelt seien Probleme bei der Bearbeitung von Wärmeanträgen gemeldet worden, weil keine E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Kunden vorlägen, berichtet Liebing. „Eine fehlende E-Mail-Adresse oder Telefonnummer darf kein Grund sein, die Auszahlung der Finanzmittel an die Stadtwerke unnötig zu verzögern“, kritisiert er und verweist darauf, dass es auch Kunden gebe, die allein per Brief in Kontakt mit dem Versorger stehen.

Stadtwerke wollen Entlastung zügig weitergeben

Die bisher überwiegend schnelle Bearbeitung der Anträge und Überweisung trage maßgeblich dazu bei, dass die Energieversorger den Dezemberabschlag fristgerecht an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen könnten, so der Verbandschef: „Die Stadtwerke sind trotz des enormen Zeitdrucks zuversichtlich, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern die versprochene Entlastung pünktlich umgesetzt werden kann, wenngleich vereinzelte Probleme oder Verzögerungen bei Millionen Zahlungsvorgängen nicht komplett ausgeschlossen werden können.“
 
Für einen reibungslosen Ablauf seien VKU-Mitarbeiter im ständigen Austausch mit Mitarbeitern der KfW-Bank. Zwischenfazit und Stimmungsbild des VKU deckte sich mit Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW-Bank, heißt es. Seit dem 17. November können Versorger die Finanzmittel über ein Onlineportal beantragen.

Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Staat. Rund 20 Millionen Haushalte kommt die Unterstützung zugute. Bei Mieterinnen und Mieter kommt die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, also im neuen Jahr, an. Hinzu kommen knapp sechs Millionen Fernwärmekunden. Die Soforthilfe im Dezember soll den Zeitraum bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken, die zum 1. März in Kraft treten soll.

​Online-Rechner der Verbraucherzentralen
 
Die Verbraucherzentralen stellen Gaskunden einen Online-Rechner bereits, mit dem sich der individuelle Entlastungsbetrag ermitteln lässt. Das digitale Helferlein berücksichtigt das zweistufige Prozedere, nach dem sich die Entlastung für Haushalte errechnet. Der Dezemberabschlag greift als kurzfristige staatliche Maßnahme, den endgültigen Betrag können Versorger erst mit der nächsten Jahresrechnung bestimmen.

Der Online-Rechner der Verbraucherzentralen steht hier bereit

Mittwoch, 7.12.2022, 14:37 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Stadtwerke - Dezemberabschlag bei vielen Versorgern bereits angekommen
Quelle: E&MJonas / Rosenberger
Stadtwerke
Dezemberabschlag bei vielen Versorgern bereits angekommen
Die Abwicklung der staatlichen Voraus- und Erstattungszahlungen für Dezember verläuft nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen „weitgehend nach Plan“.
Der sogenannte Dezemberabschlag kommt offenbar schnell bei Unternehmen und Verbrauchern an. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) schätzt auf der Basis einer Umfrage unter Stadtwerken, „dass bisher etwa drei Viertel der rund 1.500 berechtigten Erdgaslieferanten und Wärmeversorger ihren Anspruch geltend gemacht und davon etwa 40 Prozent erhalten haben“. „Von den meisten unserer Mitgliedern haben wir gespiegelt bekommen, dass die Antragsstellung weitgehend reibungslos verläuft“, zog VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am 7. Dezember ein erstes Fazit.

Vereinzelt seien Probleme bei der Bearbeitung von Wärmeanträgen gemeldet worden, weil keine E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Kunden vorlägen, berichtet Liebing. „Eine fehlende E-Mail-Adresse oder Telefonnummer darf kein Grund sein, die Auszahlung der Finanzmittel an die Stadtwerke unnötig zu verzögern“, kritisiert er und verweist darauf, dass es auch Kunden gebe, die allein per Brief in Kontakt mit dem Versorger stehen.

Stadtwerke wollen Entlastung zügig weitergeben

Die bisher überwiegend schnelle Bearbeitung der Anträge und Überweisung trage maßgeblich dazu bei, dass die Energieversorger den Dezemberabschlag fristgerecht an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen könnten, so der Verbandschef: „Die Stadtwerke sind trotz des enormen Zeitdrucks zuversichtlich, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern die versprochene Entlastung pünktlich umgesetzt werden kann, wenngleich vereinzelte Probleme oder Verzögerungen bei Millionen Zahlungsvorgängen nicht komplett ausgeschlossen werden können.“
 
Für einen reibungslosen Ablauf seien VKU-Mitarbeiter im ständigen Austausch mit Mitarbeitern der KfW-Bank. Zwischenfazit und Stimmungsbild des VKU deckte sich mit Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW-Bank, heißt es. Seit dem 17. November können Versorger die Finanzmittel über ein Onlineportal beantragen.

Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Staat. Rund 20 Millionen Haushalte kommt die Unterstützung zugute. Bei Mieterinnen und Mieter kommt die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, also im neuen Jahr, an. Hinzu kommen knapp sechs Millionen Fernwärmekunden. Die Soforthilfe im Dezember soll den Zeitraum bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken, die zum 1. März in Kraft treten soll.

​Online-Rechner der Verbraucherzentralen
 
Die Verbraucherzentralen stellen Gaskunden einen Online-Rechner bereits, mit dem sich der individuelle Entlastungsbetrag ermitteln lässt. Das digitale Helferlein berücksichtigt das zweistufige Prozedere, nach dem sich die Entlastung für Haushalte errechnet. Der Dezemberabschlag greift als kurzfristige staatliche Maßnahme, den endgültigen Betrag können Versorger erst mit der nächsten Jahresrechnung bestimmen.

Der Online-Rechner der Verbraucherzentralen steht hier bereit

Mittwoch, 7.12.2022, 14:37 Uhr
Manfred Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.