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Energie & Management > Gas - Dezember-Soforthilfe kostete 4,3 Milliarden Euro
Quelle: Pixabay / Simon
Gas

Dezember-Soforthilfe kostete 4,3 Milliarden Euro

Die staatliche Übernahme des Dezemberabschlags für Erdgas und Wärme 2022 kostete 4,3 Milliarden Euro, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Sie ist Teil der Energiepreisbremsen.
Etwa 20 Millionen Haushalte sowie kleinere Unternehmen seien spürbar entlastet worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Im Rahmen der Gaspreisbremse übernahm der Bund als sogenannte Dezember-Soforthilfe die Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme für den letzten Monat des Jahres 2022. Die Kosten dafür beliefen sich auf 4,3 Milliarden Euro. Die Entlastung galt für private Haushalte, kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen kWh, Vereine sowie sonstige private und öffentliche Einrichtungen.

Das Ziel war, den Energiepreisanstieg infolge des Stopps russischer Energielieferungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu dämpfen. Die Dezember-Soforthilfe war die erste Stufe der Energiepreisbremsen, die ab diesem Jahr die Gas-, Strom- und Fernwärmepreise für die Verbraucher deckeln. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten für die Befreiung vom Dezember-Abschlag nichts tun und keine Anträge stellen. Die Energieversorger haben sich das Geld direkt beim Staat geholt, mit entsprechenden Anträgen auf Vorauszahlung. Dieses Verfahren habe sich bisher bewährt, so das BMWK.

Weitere Anträge möglich

Anträge von den Versorgern könnten noch bis Ende Februar 2023 gestellt werden. „Aktuell sind 3.590 Anträge mit 4,355 Milliarden Euro Volumen eingegangen, von denen 3.212 Anträge (4,274 Milliarden Euro) bereits abgearbeitet wurden“, schreibt das Ministerium. Mit der Entgegennahme und Prüfung der Erstattungsanträge der Versorger habe der Bund die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) beauftragt. Die Auszahlungen erfolgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Hausbanken der Versorgungsunternehmen.

Seit 9. Januar 2023 können auch Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen. Die ersten Anträge seien bereits eingegangen und werden nach Prüfung ab 1. Februar 2023 ausgezahlt. 

Im Jahr 2023 folgen weitere Entlastungen: Die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse sorgen ab März rückwirkend auch für Januar und Februar – für Großverbraucher von Gas und Wärme sogar schon ab Januar – für weitere kontinuierliche Entlastungen und Planungssicherheit.

Montag, 30.01.2023, 12:47 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Gas - Dezember-Soforthilfe kostete 4,3 Milliarden Euro
Quelle: Pixabay / Simon
Gas
Dezember-Soforthilfe kostete 4,3 Milliarden Euro
Die staatliche Übernahme des Dezemberabschlags für Erdgas und Wärme 2022 kostete 4,3 Milliarden Euro, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Sie ist Teil der Energiepreisbremsen.
Etwa 20 Millionen Haushalte sowie kleinere Unternehmen seien spürbar entlastet worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Im Rahmen der Gaspreisbremse übernahm der Bund als sogenannte Dezember-Soforthilfe die Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme für den letzten Monat des Jahres 2022. Die Kosten dafür beliefen sich auf 4,3 Milliarden Euro. Die Entlastung galt für private Haushalte, kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen kWh, Vereine sowie sonstige private und öffentliche Einrichtungen.

Das Ziel war, den Energiepreisanstieg infolge des Stopps russischer Energielieferungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu dämpfen. Die Dezember-Soforthilfe war die erste Stufe der Energiepreisbremsen, die ab diesem Jahr die Gas-, Strom- und Fernwärmepreise für die Verbraucher deckeln. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten für die Befreiung vom Dezember-Abschlag nichts tun und keine Anträge stellen. Die Energieversorger haben sich das Geld direkt beim Staat geholt, mit entsprechenden Anträgen auf Vorauszahlung. Dieses Verfahren habe sich bisher bewährt, so das BMWK.

Weitere Anträge möglich

Anträge von den Versorgern könnten noch bis Ende Februar 2023 gestellt werden. „Aktuell sind 3.590 Anträge mit 4,355 Milliarden Euro Volumen eingegangen, von denen 3.212 Anträge (4,274 Milliarden Euro) bereits abgearbeitet wurden“, schreibt das Ministerium. Mit der Entgegennahme und Prüfung der Erstattungsanträge der Versorger habe der Bund die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) beauftragt. Die Auszahlungen erfolgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Hausbanken der Versorgungsunternehmen.

Seit 9. Januar 2023 können auch Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen. Die ersten Anträge seien bereits eingegangen und werden nach Prüfung ab 1. Februar 2023 ausgezahlt. 

Im Jahr 2023 folgen weitere Entlastungen: Die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse sorgen ab März rückwirkend auch für Januar und Februar – für Großverbraucher von Gas und Wärme sogar schon ab Januar – für weitere kontinuierliche Entlastungen und Planungssicherheit.

Montag, 30.01.2023, 12:47 Uhr
Susanne Harmsen

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