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Energie & Management > Verbände - Dezember-Energieabschlag erfolgreich umgesetzt
Quelle: Pixabay / Alexa
Verbände

Dezember-Energieabschlag erfolgreich umgesetzt

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zog ein positives Fazit zur Abwicklung des „Dezemberabschlags“ auf die Gas- und Fernwärmekosten für die Verbraucher.
Die Abwicklung des sogenannten Dezemberabschlags ist aus Sicht von Stadtwerken und kommunalen Energieversorger weitgehend problemlos verlaufen. Das ergab eine stichprobenartige Abfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter seinen Mitgliedsunternehmen. „Trotz hohen Aufwands und extremen Zeitdrucks bei der Umsetzung, ist es den Energieversorgern gelungen, die Entlastung pünktlich an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben“, sagte ein VKU-Sprecher am 6. Januar in Berlin.

Gas- und Fernwärmekunden mussten im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund, wofür sich die Energieversorger das Geld bei der KfW holen durften. Die Maßnahme sollte vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen entlasten. Rund 20 Millionen Haushalte profitierten von der Hilfe. Bei Mieterinnen und Mietern kommt die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an.

Irrtümlich überzahlte Beträge werden erstattet

Vereinzelte Probleme waren bei Millionen von Zahlungsvorgängen allerdings nicht komplett auszuschließen. So meldeten Unternehmen, dass einige Kundinnen und Kunden ihre Abschlagszahlung per Überweisung irrtümlich bereits voll gezahlt hätten. Ein anderer Energieversorger berichtete, dass wegen eines Systemfehlers die Abschlagszahlung für Erdgas nicht komplett unterdrückt, sondern in den Januar verschoben worden sei.

Die irrtümlich erhaltenen oder eingezogenen Beträge würden an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückerstattet beziehungsweise auf dem Kundenkonto gutgeschrieben, versicherten die Unternehmen zugleich. Der prognostizierte Jahresverbrauch und die Höhe der Entlastungshilfe haben bei Energieversorgern zu vielen Kundenanfragen geführt.

Hoher Aufwand für auch für die Ausführung der Preisbremsen ab 2023

Seit dem 17. November 2022 konnten Energieversorger die von der Bundesregierung für die Dezemberhilfe zur Verfügung gestellten Finanzmittel über ein Onlineportal beantragen. Trotz der komplexen und arbeitsaufwändigen Datenermittlung für den Erstattungsantrag sei auch die Auszahlung an die rund 1.500 berechtigten Erdgaslieferanten und Wärmeversorger überwiegend problemlos verlaufen, sagte der VKU-Sprecher. Nach Informationen des Verbands sind Prüfung und Auszahlung der Erstattungsbeträge durch die KfW-Bank zeitnah erfolgt.

Auch nach der Umsetzung der Dezemberhilfe bleibe den Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern keine Verschnaufpause. Die VKU-Abfrage ergab, dass der Informationsbedarf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin extrem groß ist. Daher ist die Anzahl an Anrufen und E-Mails, die bei den Kundencentern eingehen, weiterhin ungewöhnlich hoch.
 
Im Fokus der Fragen stehen nun die Starts der Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse. Diese Preisdeckel für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Kunden an Gas, Strom und Fernwärme starten am 1. März, gelten dann aber rückwirkend ab Januar und Februar 2023 bis 31. März 2024. Dieser Aufwand stelle eine ganz erhebliche Belastung für die Unternehmen dar, schloss der VKU aus der Befragung.

Freitag, 6.01.2023, 13:08 Uhr
Susanne Harmsen
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Dezember-Energieabschlag erfolgreich umgesetzt
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zog ein positives Fazit zur Abwicklung des „Dezemberabschlags“ auf die Gas- und Fernwärmekosten für die Verbraucher.
Die Abwicklung des sogenannten Dezemberabschlags ist aus Sicht von Stadtwerken und kommunalen Energieversorger weitgehend problemlos verlaufen. Das ergab eine stichprobenartige Abfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter seinen Mitgliedsunternehmen. „Trotz hohen Aufwands und extremen Zeitdrucks bei der Umsetzung, ist es den Energieversorgern gelungen, die Entlastung pünktlich an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben“, sagte ein VKU-Sprecher am 6. Januar in Berlin.

Gas- und Fernwärmekunden mussten im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund, wofür sich die Energieversorger das Geld bei der KfW holen durften. Die Maßnahme sollte vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen entlasten. Rund 20 Millionen Haushalte profitierten von der Hilfe. Bei Mieterinnen und Mietern kommt die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an.

Irrtümlich überzahlte Beträge werden erstattet

Vereinzelte Probleme waren bei Millionen von Zahlungsvorgängen allerdings nicht komplett auszuschließen. So meldeten Unternehmen, dass einige Kundinnen und Kunden ihre Abschlagszahlung per Überweisung irrtümlich bereits voll gezahlt hätten. Ein anderer Energieversorger berichtete, dass wegen eines Systemfehlers die Abschlagszahlung für Erdgas nicht komplett unterdrückt, sondern in den Januar verschoben worden sei.

Die irrtümlich erhaltenen oder eingezogenen Beträge würden an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückerstattet beziehungsweise auf dem Kundenkonto gutgeschrieben, versicherten die Unternehmen zugleich. Der prognostizierte Jahresverbrauch und die Höhe der Entlastungshilfe haben bei Energieversorgern zu vielen Kundenanfragen geführt.

Hoher Aufwand für auch für die Ausführung der Preisbremsen ab 2023

Seit dem 17. November 2022 konnten Energieversorger die von der Bundesregierung für die Dezemberhilfe zur Verfügung gestellten Finanzmittel über ein Onlineportal beantragen. Trotz der komplexen und arbeitsaufwändigen Datenermittlung für den Erstattungsantrag sei auch die Auszahlung an die rund 1.500 berechtigten Erdgaslieferanten und Wärmeversorger überwiegend problemlos verlaufen, sagte der VKU-Sprecher. Nach Informationen des Verbands sind Prüfung und Auszahlung der Erstattungsbeträge durch die KfW-Bank zeitnah erfolgt.

Auch nach der Umsetzung der Dezemberhilfe bleibe den Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern keine Verschnaufpause. Die VKU-Abfrage ergab, dass der Informationsbedarf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin extrem groß ist. Daher ist die Anzahl an Anrufen und E-Mails, die bei den Kundencentern eingehen, weiterhin ungewöhnlich hoch.
 
Im Fokus der Fragen stehen nun die Starts der Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse. Diese Preisdeckel für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Kunden an Gas, Strom und Fernwärme starten am 1. März, gelten dann aber rückwirkend ab Januar und Februar 2023 bis 31. März 2024. Dieser Aufwand stelle eine ganz erhebliche Belastung für die Unternehmen dar, schloss der VKU aus der Befragung.

Freitag, 6.01.2023, 13:08 Uhr
Susanne Harmsen

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