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Die Bundesrepublik muss die Richtlinien der europäischen Vorschriften zum Gewässerschutz nur beim Umgang mit Trink- und Abwasser beachten. Vor dem Europäischen Gerichtshof hat sich Deutschland damit gegen die EU-Kommission durchgesetzt.
Nach der Wasserrahmenrichtlinie sollen die EU-Mitgliedsstaaten seit 2010 dafür sorgen, dass sparsam und umweltschonend mit Wasser umgegangen wird. Sie werden deswegen verpflichtet, durch Gebühren angemessene Anreize zum effizienten Umgang mit Wasser zu setzen. Private Haushalte, Industrie und Landwirtschaft sollen mindestens kostendeckende Preise für Wasserdienstleistungen bezahlen.Deutsch
Donnerstag, 11.09.2014, 12:24 Uhr
Tom Weingärtner
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