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Energie & Management > Gasnetz - Deutschland droht Niederlage vor dem EuGH
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Gasnetz

Deutschland droht Niederlage vor dem EuGH

Deutschland muss in der Auseinandersetzung um die Nord-Stream-Anschluss-Leitung Opal mit einem Rückschlag rechnen.
Im Streit um eine Ausweitung von russischen Erdgaslieferungen im Zusammenhang mit der Ostseepipeline Nord Stream droht Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage. 

Es geht dabei um die Opal-Pipeline, die die Ostsee-Pipeline Nord Stream mit Ostdeutschland und Tschechien verbindet. Die Betreiber erhielten 2009 eine bedingte Freistellung von den Verpflichtungen der EU-Gasrichtlinie, durften aber nur 50 % der Leitungskapazität nutzen.

2016 hob die Bundesnetzagentur diese Entscheidung in Absprache mit der EU-Kommission auf. Seitdem können die Betreiber praktisch die gesamte Leitungskapazität für Lieferungen von Gazprom nach Deutschland und Osteuropa nutzen. Dagegen klagte Polen vor dem Europäischen Gericht. Das entschied 2019, Deutschland und die EU-Kommission hätten mit der Freigabe der Leitungskapazität gegen den Grundsatz der „Energiesolidarität“ (Art.194 AEUV) verstoßen. Dagegen wiederum legte die Bundesregierung Widerspruch beim Europäischen Gerichtshof ein. Berlin machte geltend, dass der im EU-Vertrag verankerter Grundsatz der „Energiesolidarität“ nur eine politische Wirkung, etwa in einer Krisensituation, aber keine unmittelbare Rechtswirkung im energiepolitischen Tagesgeschäft entfalte.

Dem widerspricht der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, dessen Gutachten die Richter in den allermeisten Fällen folgen. Solidarisch müssten sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht nur im Falle von Versorgungskrisen verhalten. Die Kommission müsse deswegen in jedem Fall die unterschiedlichen Interessen der EU-Mitgliedsstaaten gegeneinander abwägen. Das habe Brüssel im vorliegenden Fall versäumt. Sollten sich die Richter dem Votum anschließen, müsste die EU-Kommission in einem neuen Verfahren auch prüfen, welche Folgen eine neue Betriebsgenehmigung für Opal für die Versorgung anderer Länder wie Polen haben würde.

Donnerstag, 18.03.2021, 14:25 Uhr
Tom Weingärtner
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Deutschland droht Niederlage vor dem EuGH
Deutschland muss in der Auseinandersetzung um die Nord-Stream-Anschluss-Leitung Opal mit einem Rückschlag rechnen.
Im Streit um eine Ausweitung von russischen Erdgaslieferungen im Zusammenhang mit der Ostseepipeline Nord Stream droht Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage. 

Es geht dabei um die Opal-Pipeline, die die Ostsee-Pipeline Nord Stream mit Ostdeutschland und Tschechien verbindet. Die Betreiber erhielten 2009 eine bedingte Freistellung von den Verpflichtungen der EU-Gasrichtlinie, durften aber nur 50 % der Leitungskapazität nutzen.

2016 hob die Bundesnetzagentur diese Entscheidung in Absprache mit der EU-Kommission auf. Seitdem können die Betreiber praktisch die gesamte Leitungskapazität für Lieferungen von Gazprom nach Deutschland und Osteuropa nutzen. Dagegen klagte Polen vor dem Europäischen Gericht. Das entschied 2019, Deutschland und die EU-Kommission hätten mit der Freigabe der Leitungskapazität gegen den Grundsatz der „Energiesolidarität“ (Art.194 AEUV) verstoßen. Dagegen wiederum legte die Bundesregierung Widerspruch beim Europäischen Gerichtshof ein. Berlin machte geltend, dass der im EU-Vertrag verankerter Grundsatz der „Energiesolidarität“ nur eine politische Wirkung, etwa in einer Krisensituation, aber keine unmittelbare Rechtswirkung im energiepolitischen Tagesgeschäft entfalte.

Dem widerspricht der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, dessen Gutachten die Richter in den allermeisten Fällen folgen. Solidarisch müssten sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht nur im Falle von Versorgungskrisen verhalten. Die Kommission müsse deswegen in jedem Fall die unterschiedlichen Interessen der EU-Mitgliedsstaaten gegeneinander abwägen. Das habe Brüssel im vorliegenden Fall versäumt. Sollten sich die Richter dem Votum anschließen, müsste die EU-Kommission in einem neuen Verfahren auch prüfen, welche Folgen eine neue Betriebsgenehmigung für Opal für die Versorgung anderer Länder wie Polen haben würde.

Donnerstag, 18.03.2021, 14:25 Uhr
Tom Weingärtner

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