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Energie & Management > Europaeische Union - Deutschland darf höhere Beihilfen zahlen
Quelle: Shutterstock / Savvapanf Photo
Europaeische Union

Deutschland darf höhere Beihilfen zahlen

Die EU-Kommission hat die Ausweitung der deutschen Beihilfen zur Bewältigung der Ukraine-Krise genehmigt.
Die Bundesregierung hatte im April und Mai Maßnahmen im Umfang von 20 Milliarden Euro beschlossen, um Unternehmen zu unterstützen, die durch die hohen Energiepreise oder Sanktionsmaßnahmen gegen Russland in Schwierigkeiten geraten. Die Koalition hatte im August beschlossen, dieses Programm auf 45 Milliarden Euro aufzustocken und bis Ende nächsten Jahres zu verlängern. Kredite und Garantien können in Zuschüsse umgewandelt werden. Für den Handel sind Liquiditätshilfen vorgesehen. Die Beihilfen können in Zukunft auch indirekt über einen Energieversorger erfolgen.

Die Kommission hat diese Ausweitung des Programms jetzt genehmigt. Die Unterstützung der Unternehmen bleibe notwendig und angemessen angesichts der ökonomischen Verwerfungen, teilte die Kommission am 23. November in Brüssel mit. Die Bedingungen, unter denen die Beihilfen gewährt würden, stellten sicher, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, dass die Energieversorger Entlastungen mindestens teilweise an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen müssten. Die EU-Kommission hatte ihre Kriterien für Beihilfen, die zur Überwindung der Energiekrise von den Mitgliedsstaaten gewährt werden, Ende Oktober gelockert (wir berichteten).

Mittwoch, 23.11.2022, 15:15 Uhr
Tom Weingärtner
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Deutschland darf höhere Beihilfen zahlen
Die EU-Kommission hat die Ausweitung der deutschen Beihilfen zur Bewältigung der Ukraine-Krise genehmigt.
Die Bundesregierung hatte im April und Mai Maßnahmen im Umfang von 20 Milliarden Euro beschlossen, um Unternehmen zu unterstützen, die durch die hohen Energiepreise oder Sanktionsmaßnahmen gegen Russland in Schwierigkeiten geraten. Die Koalition hatte im August beschlossen, dieses Programm auf 45 Milliarden Euro aufzustocken und bis Ende nächsten Jahres zu verlängern. Kredite und Garantien können in Zuschüsse umgewandelt werden. Für den Handel sind Liquiditätshilfen vorgesehen. Die Beihilfen können in Zukunft auch indirekt über einen Energieversorger erfolgen.

Die Kommission hat diese Ausweitung des Programms jetzt genehmigt. Die Unterstützung der Unternehmen bleibe notwendig und angemessen angesichts der ökonomischen Verwerfungen, teilte die Kommission am 23. November in Brüssel mit. Die Bedingungen, unter denen die Beihilfen gewährt würden, stellten sicher, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, dass die Energieversorger Entlastungen mindestens teilweise an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen müssten. Die EU-Kommission hatte ihre Kriterien für Beihilfen, die zur Überwindung der Energiekrise von den Mitgliedsstaaten gewährt werden, Ende Oktober gelockert (wir berichteten).

Mittwoch, 23.11.2022, 15:15 Uhr
Tom Weingärtner

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