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Energie & Management > Österreich - Deutsche Versorger im Visier der Wiener Konsumentenschützer
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Deutsche Versorger im Visier der Wiener Konsumentenschützer

Wegen möglicher rechtswidriger Vertragskündigungen gehen der Verbraucherschutzverein (VSV) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen Maxenergy und Enstroga vor.
Rund 100 Haushalte wollen sich nach derzeitigem Stand dem geplanten rechtlichen Vorgehen des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen die österreichische Vertretung des deutschen Strom- und Gasanbieters Maxenergy anschließen. Das teilte VSV-Obmann Peter Kolba am 31. Januar der Redaktion mit.

Ihm zufolge hatte Maxenergy im Herbst 2021 auf Ende 2021 mehrere tausend Lieferverträge gekündigt, in denen eine Preisgarantie von 18 Monaten enthalten war. Nach Darstellung des VSV entsprechen „diese Kündigungsfrist und der Kündigungstermin zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, doch all jene, denen eine ‚Preisgarantie von 18 Monaten‘ zugestanden wurde, fallen nun um sechs Monate günstiger Energiepreis um“. Die Werbung mit der Preisgarantie sei daher „irreführend“ und somit mutmaßlich rechtswidrig gewesen. Die Betroffenen mussten sich einen neuen Versorger suchen, der angesichts der gestiegenen Großhandelspreise aller Wahrscheinlichkeit nach ungünstigere Konditionen bietet.

Mutter von Maxenergy ist seit 2021 der etablierte Augsburger Regionalversorger Erdgas Schwaben. Einige Grundversorger hatten in der jüngsten Vergangenheit kritisiert, dass Energiediscounter seit der Großhandels-Rallye ihre Kundschaft durch Massenkündigungen, Rückzüge aus dem Segment oder Pleiten im Stich lassen und so die Ersatzversorgung, in die diese fallen, erst verteuern.

Dreistellige Schadenersatzforderungen pro Kunde

Kolba ergänzte, im Namen der Betroffenen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würden in Kürze Schadenersatzforderungen an die Maxenergy ergehen. Reagiere das Unternehmen darauf nicht zufriedenstellend, könnten die ersten Klagen Mitte Februar eingebracht werden. Zurzeit kläre der VSV, inwieweit Rechtsschutzversicherungen bereit sind, die Klagen zu finanzieren.

Auch müsse die Höhe der Schäden in den einzelnen Fällen berechnet werden: „Die Leute haben erst kürzlich ihre Versorger gewechselt.“ Aus der Differenz zwischen dem neuen Preis sowie dem vormals von Maxenergy garantierten Preis ergebe sich die jeweilige Schadenssumme. Im Durchschnitt dürfte diese laut Kolba bei etwa 200 bis 1.000 Euro liegen. 

Für jene Haushalte, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, strebt der VSV eine Sammelklage an. Ein Prozessfinanzierer werde gesucht. Bisherigen Erfahrungen zufolge müsse dafür eine kumulierte Schadenssumme von mindestens 100.000 Euro zustandekommen, teilte Kolba der Redaktion mit. Er schloss indessen eine andere Lösung nicht aus: „Ich halte es für möglich, dass es für die von uns Vertretenen zu einer Einigung mit Maxenergy kommt.“

VKI prozessiert schon

Bereits seit November 2021 führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Maxenergy in der fraglichen Angelegenheit einen Musterprozess. Auf Anfrage der Redaktion hieß es, ein Gerichtsverfahren sei „derzeit in erster Instanz anhängig", so der VKI. Folgten die Gerichte der Ansicht des VKI, belaufe sich der Schadenersatz ebenfalls auf die Differenz zum Garantiepreis von Maxenergy.

Die Ansprüche der Betroffenen verjähren dem VKI zufolge nach drei Jahren, also „frühestens im Oktober 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine gerichtliche Klärung durch den VKI vorliegen“.

Der Fall Enstroga

Auch ein Verfahren gegen den Energievertrieb Enstroga sei in erster Instanz anhängig. Hier sei eine Preiserhöhung strittig.

Was eine grundsätzlich mögliche außergerichtliche Einigung betrifft, wurde dem VKI „von beiden Anbietern kein Angebot vorgelegt, das wir den Konsumenten vorbehaltslos mit ruhigen Gewissen empfehlen könnten. Beide Anbieter waren bisher nicht bereit, die Erklärungen gegenüber den Kunden zurückzunehmen“.

Der Enstroga droht weiteres Ungemach: Sie hatte der Kundschaft am 22. Dezember angekündigt, ihre Verträge würden per 1. Januar 2022 auf neue Bedingungen umgestellt. Die Energiepreise würden erhöht und Festpreisprodukte auf Produkte mit variablen Preisen umgestellt, falls der Preiserhöhung nicht widersprochen werde.

Als „besonders perfide“ bezeichnete der VKI das Inkrafttreten der neuen Konditionen zum 1. Januar. Diese Frist sei „viel zu kurz“ und somit mutmaßlich gesetzwidrig. Der Redaktion teilte der VKI mit: „Auch in dieser Angelegenheit wurde kein Einvernehmen mit dem Anbieter gefunden. Wir prüfen daher gerade ein sinnvolles juristisches Vorgehen.“

Montag, 31.01.2022, 16:44 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Deutsche Versorger im Visier der Wiener Konsumentenschützer
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Deutsche Versorger im Visier der Wiener Konsumentenschützer
Wegen möglicher rechtswidriger Vertragskündigungen gehen der Verbraucherschutzverein (VSV) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen Maxenergy und Enstroga vor.
Rund 100 Haushalte wollen sich nach derzeitigem Stand dem geplanten rechtlichen Vorgehen des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen die österreichische Vertretung des deutschen Strom- und Gasanbieters Maxenergy anschließen. Das teilte VSV-Obmann Peter Kolba am 31. Januar der Redaktion mit.

Ihm zufolge hatte Maxenergy im Herbst 2021 auf Ende 2021 mehrere tausend Lieferverträge gekündigt, in denen eine Preisgarantie von 18 Monaten enthalten war. Nach Darstellung des VSV entsprechen „diese Kündigungsfrist und der Kündigungstermin zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, doch all jene, denen eine ‚Preisgarantie von 18 Monaten‘ zugestanden wurde, fallen nun um sechs Monate günstiger Energiepreis um“. Die Werbung mit der Preisgarantie sei daher „irreführend“ und somit mutmaßlich rechtswidrig gewesen. Die Betroffenen mussten sich einen neuen Versorger suchen, der angesichts der gestiegenen Großhandelspreise aller Wahrscheinlichkeit nach ungünstigere Konditionen bietet.

Mutter von Maxenergy ist seit 2021 der etablierte Augsburger Regionalversorger Erdgas Schwaben. Einige Grundversorger hatten in der jüngsten Vergangenheit kritisiert, dass Energiediscounter seit der Großhandels-Rallye ihre Kundschaft durch Massenkündigungen, Rückzüge aus dem Segment oder Pleiten im Stich lassen und so die Ersatzversorgung, in die diese fallen, erst verteuern.

Dreistellige Schadenersatzforderungen pro Kunde

Kolba ergänzte, im Namen der Betroffenen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würden in Kürze Schadenersatzforderungen an die Maxenergy ergehen. Reagiere das Unternehmen darauf nicht zufriedenstellend, könnten die ersten Klagen Mitte Februar eingebracht werden. Zurzeit kläre der VSV, inwieweit Rechtsschutzversicherungen bereit sind, die Klagen zu finanzieren.

Auch müsse die Höhe der Schäden in den einzelnen Fällen berechnet werden: „Die Leute haben erst kürzlich ihre Versorger gewechselt.“ Aus der Differenz zwischen dem neuen Preis sowie dem vormals von Maxenergy garantierten Preis ergebe sich die jeweilige Schadenssumme. Im Durchschnitt dürfte diese laut Kolba bei etwa 200 bis 1.000 Euro liegen. 

Für jene Haushalte, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, strebt der VSV eine Sammelklage an. Ein Prozessfinanzierer werde gesucht. Bisherigen Erfahrungen zufolge müsse dafür eine kumulierte Schadenssumme von mindestens 100.000 Euro zustandekommen, teilte Kolba der Redaktion mit. Er schloss indessen eine andere Lösung nicht aus: „Ich halte es für möglich, dass es für die von uns Vertretenen zu einer Einigung mit Maxenergy kommt.“

VKI prozessiert schon

Bereits seit November 2021 führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Maxenergy in der fraglichen Angelegenheit einen Musterprozess. Auf Anfrage der Redaktion hieß es, ein Gerichtsverfahren sei „derzeit in erster Instanz anhängig", so der VKI. Folgten die Gerichte der Ansicht des VKI, belaufe sich der Schadenersatz ebenfalls auf die Differenz zum Garantiepreis von Maxenergy.

Die Ansprüche der Betroffenen verjähren dem VKI zufolge nach drei Jahren, also „frühestens im Oktober 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine gerichtliche Klärung durch den VKI vorliegen“.

Der Fall Enstroga

Auch ein Verfahren gegen den Energievertrieb Enstroga sei in erster Instanz anhängig. Hier sei eine Preiserhöhung strittig.

Was eine grundsätzlich mögliche außergerichtliche Einigung betrifft, wurde dem VKI „von beiden Anbietern kein Angebot vorgelegt, das wir den Konsumenten vorbehaltslos mit ruhigen Gewissen empfehlen könnten. Beide Anbieter waren bisher nicht bereit, die Erklärungen gegenüber den Kunden zurückzunehmen“.

Der Enstroga droht weiteres Ungemach: Sie hatte der Kundschaft am 22. Dezember angekündigt, ihre Verträge würden per 1. Januar 2022 auf neue Bedingungen umgestellt. Die Energiepreise würden erhöht und Festpreisprodukte auf Produkte mit variablen Preisen umgestellt, falls der Preiserhöhung nicht widersprochen werde.

Als „besonders perfide“ bezeichnete der VKI das Inkrafttreten der neuen Konditionen zum 1. Januar. Diese Frist sei „viel zu kurz“ und somit mutmaßlich gesetzwidrig. Der Redaktion teilte der VKI mit: „Auch in dieser Angelegenheit wurde kein Einvernehmen mit dem Anbieter gefunden. Wir prüfen daher gerade ein sinnvolles juristisches Vorgehen.“

Montag, 31.01.2022, 16:44 Uhr
Klaus Fischer

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