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Der Betreiber einer Erzeugungsanlage darf sich den Ort für die Messeinrichtung selbst aussuchen. Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof einen Rechtsstreit zwischen der EWE Netz GmbH und LichtBlick beendet.
„Ein dezentrales Messkonzept, bei dem der Stromzähler als Zweirichtungszähler unmittelbar in der Erzeugungsanlage eines Blockheizkraftwerks angebracht wird, verstößt nicht gegen die derzeit geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik“, heißt es in dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. April (EnVR 45/13). Auch gegen die im August 2011 vom Verband der Elektrotechnik
Freitag, 12.06.2015, 16:04 Uhr
Michael Pecka
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