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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mehrere Blockheizkraftwerke bilden bei gemeinsamer Nutzung einer Biogaserzeugungseinrichtung stets eine gemeinsame Anlage im Sinne des EEG.
Bereits seit Inkrafttreten des Erneuerbare‐Energien‐Gesetz (EEG) 2009 ist die Frage, wie der Anlagenbegriff auszulegen ist und insbesondere wie weit er im Umfang reicht, in Literatur und Rechtsprechung heftig umstritten. Am 23. Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Frage entschieden, wie der Anlagenbegriff auszulegen ist. „Hintergrund für diesen Meinungsstreit, der mass
Mittwoch, 23.10.2013, 17:17 Uhr
Michael Pecka
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