Welche Möglichkeiten Energieversorger haben, sich auf die neuen Rollen beim Messstellenbetrieb und der Messdienstleistung einzurichten, zeigen Katharina Ganser und Christian Timm*.
Im September 2008 wurde mit der Änderung des EnWG die Öffnung des Messwesens für Strom und Gas festgelegt. Die geänderten Regelungen der Messzugangsverordnung (MessZV) vom Oktober 2008 beschreiben zusätzlich die Voraussetzungen und Bedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung durch dritte Marktpartner.
Auf Grund dieser Änderungen interagieren nunmehr die vier Marktrollen L
Freitag, 22.05.2009, 08:48 Uhr
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