Für die betroffenen Anlagenbetreiber gibt es theoretisch zahlreiche Möglichkeiten, gerichtlichen Rechtsschutz gegen das neue Emissionshandelsregime der EU in Anspruch zu nehmen. Doch nicht jede Alternative macht in der Praxis Sinn, weiß Jens Müller*.
Eine ganze Reihe rechtlicher Schritte gegen das Emissionshandelsregime, wie es die EU ab dem 1. Januar 2005 vorgesehen hat, sind denkbar: Etwa eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Emissionshandelsrichtlinie oder eine Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe gegen das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und/oder das Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan (ZuG).
Donnerstag, 7.10.2004, 13:58 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH