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Energie & Management > Windkraft Onshore - Denkfabrik fordert
Bild: Lars Schmid, Fotolia
Windkraft Onshore

Denkfabrik fordert "Windenergie-an-Land-Gesetz"

Die Stiftung Klimaneutralität plädiert dafür, die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz herauszulösen.
Dem Klimaschutz läuft die Zeit davon, doch beim Ausbau der Windkraft an Land steht der Gesetzgeber bisher auf der Bremse. Die Stiftung Klimaneutralität hat einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, wie sich die Bürokratie beschleunigen ließe.

Die Denkfabrik will, dass die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz herausgelöst werden. Für Anlagen an Land solle eine „technologiespezifische“ Regelung geschaffen werden, heißt es.

„Ohne eine grundlegende Reform des Zulassungsrechts mit einer deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren lassen sich weder die Ausbauziele für die Windenergie noch die Klimaziele erreichen“, sagt Rainer Baake, Direktor der Stiftung. Er plädiert für ein „Windenergie-an-Land-Gesetz“.

Entscheidung binnen zehn Wochen

Dieses Gesetz sollte so ausgestaltet sein, dass über Bauanträge für Windkraftanlagen künftig binnen zehn Wochen entschieden wird, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung hält die Denkfabrik eine Entscheidungsfrist von 22 Wochen für angemessen. Liege nach Ablauf der Frist keine zustimmende oder ablehnende Entscheidung der Behörde vor, solle der Antrag als genehmigt gelten.

Spätestens sechs Wochen nach Antragseingang sollen die Behörden mitteilen müssen, ob sie bei den Unterlagen noch Nachbesserungsbedarf sehen. Sobald sie die Vollständigkeit des Antrags bestätigt haben, sollen sie keine Nachforderungen mehr stellen dürfen.

Bundesweit einheitliche Mindestabstände

Reformbedarf sieht die Stiftung auch im Hinblick auf die maximalen Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Die Abstände sollten demnach für alle Bundesländer einheitlich festgeschrieben werden. Maß sollte das Dreifache der Anlagenhöhe sein, im Falle der Nutzung bestehender Windräder-Standorte das Zweifache. Baake: „Damit schaffen wir bundesweit gleiche Genehmigungsvoraussetzungen und verhindern, dass mit willkürlichen Abstandsregelungen versucht wird, den Ausbau der Windenergie auszuhebeln.“

Schwung kommen soll in die Bürokratie darüber hinaus durch Digitalisierung. Die Denkfabrik plädiert dafür, dass Bauaufträge in Zukunft ausschließlich elektronisch gestellt werden. Auch Genehmigungsverfahren einschließlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auf digitalem Weg erfolgen.

„Unser Vorschlag würde ein speziell auf die Windenergie an Land zugeschnittenes Genehmigungsregime schaffen. Die Begrenzung der Fristen führt zu einer zeitlichen Straffung und mehr Rechts- und Verfahrenssicherheit“, meint Stiftungschef Rainer Baake.

Montag, 17.05.2021, 13:22 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Windkraft Onshore - Denkfabrik fordert
Bild: Lars Schmid, Fotolia
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Denkfabrik fordert "Windenergie-an-Land-Gesetz"
Die Stiftung Klimaneutralität plädiert dafür, die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz herauszulösen.
Dem Klimaschutz läuft die Zeit davon, doch beim Ausbau der Windkraft an Land steht der Gesetzgeber bisher auf der Bremse. Die Stiftung Klimaneutralität hat einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, wie sich die Bürokratie beschleunigen ließe.

Die Denkfabrik will, dass die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz herausgelöst werden. Für Anlagen an Land solle eine „technologiespezifische“ Regelung geschaffen werden, heißt es.

„Ohne eine grundlegende Reform des Zulassungsrechts mit einer deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren lassen sich weder die Ausbauziele für die Windenergie noch die Klimaziele erreichen“, sagt Rainer Baake, Direktor der Stiftung. Er plädiert für ein „Windenergie-an-Land-Gesetz“.

Entscheidung binnen zehn Wochen

Dieses Gesetz sollte so ausgestaltet sein, dass über Bauanträge für Windkraftanlagen künftig binnen zehn Wochen entschieden wird, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung hält die Denkfabrik eine Entscheidungsfrist von 22 Wochen für angemessen. Liege nach Ablauf der Frist keine zustimmende oder ablehnende Entscheidung der Behörde vor, solle der Antrag als genehmigt gelten.

Spätestens sechs Wochen nach Antragseingang sollen die Behörden mitteilen müssen, ob sie bei den Unterlagen noch Nachbesserungsbedarf sehen. Sobald sie die Vollständigkeit des Antrags bestätigt haben, sollen sie keine Nachforderungen mehr stellen dürfen.

Bundesweit einheitliche Mindestabstände

Reformbedarf sieht die Stiftung auch im Hinblick auf die maximalen Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Die Abstände sollten demnach für alle Bundesländer einheitlich festgeschrieben werden. Maß sollte das Dreifache der Anlagenhöhe sein, im Falle der Nutzung bestehender Windräder-Standorte das Zweifache. Baake: „Damit schaffen wir bundesweit gleiche Genehmigungsvoraussetzungen und verhindern, dass mit willkürlichen Abstandsregelungen versucht wird, den Ausbau der Windenergie auszuhebeln.“

Schwung kommen soll in die Bürokratie darüber hinaus durch Digitalisierung. Die Denkfabrik plädiert dafür, dass Bauaufträge in Zukunft ausschließlich elektronisch gestellt werden. Auch Genehmigungsverfahren einschließlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auf digitalem Weg erfolgen.

„Unser Vorschlag würde ein speziell auf die Windenergie an Land zugeschnittenes Genehmigungsregime schaffen. Die Begrenzung der Fristen führt zu einer zeitlichen Straffung und mehr Rechts- und Verfahrenssicherheit“, meint Stiftungschef Rainer Baake.

Montag, 17.05.2021, 13:22 Uhr
Manfred Fischer

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