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Energie & Management > Wasserstoff - Dena macht Vorschlag zur Finanzierung des Startnetzes
Quelle: Thyssenkrupp Steel Europe
Wasserstoff

Dena macht Vorschlag zur Finanzierung des Startnetzes

Der Aufbau eines Wasserstoff-Startnetzes in Deutschland stockt, kaum, dass er anfängt. In einem Impulspapier macht die Dena konkrete Vorschläge für eine Beschleunigung.
Es fehlen wesentliche Investitionsentscheidungen in den Aufbau des Wasserstoffnetzes, moniert die Deutsche Energieagentur (Dena). Dies habe nach wie vor unnötige Verzögerungen und wachsende Planungsunsicherheiten bei den verschiedenen Wasserstoff-Projekten zur Folge. 

"Der schnelle und verlässliche Aufbau eines Wasserstoffnetzes ist unverzichtbare Voraussetzung für den dringend erforderlichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland", erklärt Dena-Chef Andreas Kuhlmann. Die Planungen würden aktuell auf der Stelle treten. Den Netzbetreibern mangele es an Investitionssicherheit. Den Projektentwicklern falle daher eine realistische Einschätzung schwer, ob die von ihnen geplanten Produktionsmengen auch auf die dafür erforderliche Infrastruktur treffen.

"Mit unserem Vorschlag zur Beschleunigung notwendiger Investitionsentscheidungen wollen wir die gegenwärtige Abwarte-Situation auflösen", so Kuhlmann zu einem am 25. August veröffentlichten Impulspapier. Es trägt den Titel "Vorfinanzierung durch die Netzbetreiber, Risikoabsicherung durch den Staat − Ein Vorschlag für mehr Tempo beim Ausbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur."

Absicherung der Investitionen in der Anfangsphase

Mit ihrem Vorschlag will die Dena die Risiken beim Aufbau des Netzes fair aufgeteilt wissen − zwischen Netzbetreibern, zukünftigen Netznutzern und dem Staat. "Kern ist eine Absicherung der Investitionen in der Anfangsphase durch ein ,Amortisationskonto' sowie eine politisch festgelegte Höhe der Netzentgelte, die für die ersten Nutzer der Netze nicht prohibitiv ist", erklärt Kuhlmann.

Von folgenden Bedingungen geht die Dena in ihrem Vorschlagskatalog aus:
  • Bund und Netzbetreiber bekennen sich zum beschleunigten Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes auf der Fernleitungsebene. Die Netzbetreiber erhalten den Auftrag, dieses Netz sowohl durch Neubau als auch durch die Umrüstung bestehender Erdgasleitungen zu errichten.
  • Das Investitionsrisiko wird in der Anfangsphase über ein "Amortisationskonto" abgesichert, in welchem Anfangsverluste und erste Einnahmen verrechnet und zu einem Stichjahr − etwa 2035 − verrechnet werden. Den Rahmen liefert eine szenariobasierte Infrastruktur-Planung im Einklang mit den Klimazielen und in Rückkopplung mit der Bundesnetzagentur.
  • Die Wasserstoff-Netzbetreiber unterwerfen sich dann einer allein auf Wasserstoff basierenden Kostenregulierung durch die Bundesnetzagentur, so wie es gegenwärtig auch in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom Juni 2021 bereits vorgesehen ist ("Opt-In"). Die Debatte über eine Querfinanzierung über die Erdgas-Netzentgelte wäre damit obsolet. 
  • Die Netzbetreiber gehen beim Aufbau mit Eigenmitteln in Vorleistung. Der Staat wiederum sichert die Investition ab: Er garantiert ihnen langfristig die Rentabilität der Investition, indem er in einem Stichjahr (2035) im Zweifel das Amortisationskonto ausgleicht. 
  • Das Konzept der Amortisations-Absicherung würde für Leitungen mit einer geplanten Inbetriebnahme in den nächsten zehn Jahren reichen. Von 2035 an dürfte, so die Einschätzung der Dena, eine ausreichend große Zahl von Netznutzern ein reguliertes Wasserstoff-Leitungssystem stützen, das sie über Netzentgelte refinanzieren. 
"Nach unseren Vorstellungen sollen Nutzer des Wasserstoffnetzes ein gedeckeltes Netzentgelt zahlen", erklärt Andreas Kuhlmann. "Das wäre einerseits höher als im Falle einer Querfinanzierung über die Nutzer der Erdgasnetze. Andererseits sollen aber nicht die ersten Nutzer des Wasserstoffnetzes die vollen Kosten tragen. Denn das könnte so hohe Netzentgelte zur Folge haben, dass die Wirtschaftlichkeit dieser ersten Projekte kaum darstellbar wäre." 

Die Dena sieht ihre Vorschläge als Grundlage dafür, dass die Netzbetreiber zeitnah mit der Umstellung oder dem Bau von Leitungen für den Transport von grünem Wasserstoff beginnen. Für einzelne Leitungen oder Leitungssysteme schlössen sie demnach mit dem Staat einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab, in dem die Modalitäten für die Absicherung des Amortisationsrisikos festgelegt werden. 

Das Impulspapier "Vorfinanzierung durch die Netzbetreiber, Risikoabsicherung durch den Staat − Ein Vorschlag für mehr Tempo beim Ausbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur" steht auf der Internetseite der Dena zum Download bereit. 

Donnerstag, 25.08.2022, 17:30 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - Dena macht Vorschlag zur Finanzierung des Startnetzes
Quelle: Thyssenkrupp Steel Europe
Wasserstoff
Dena macht Vorschlag zur Finanzierung des Startnetzes
Der Aufbau eines Wasserstoff-Startnetzes in Deutschland stockt, kaum, dass er anfängt. In einem Impulspapier macht die Dena konkrete Vorschläge für eine Beschleunigung.
Es fehlen wesentliche Investitionsentscheidungen in den Aufbau des Wasserstoffnetzes, moniert die Deutsche Energieagentur (Dena). Dies habe nach wie vor unnötige Verzögerungen und wachsende Planungsunsicherheiten bei den verschiedenen Wasserstoff-Projekten zur Folge. 

"Der schnelle und verlässliche Aufbau eines Wasserstoffnetzes ist unverzichtbare Voraussetzung für den dringend erforderlichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland", erklärt Dena-Chef Andreas Kuhlmann. Die Planungen würden aktuell auf der Stelle treten. Den Netzbetreibern mangele es an Investitionssicherheit. Den Projektentwicklern falle daher eine realistische Einschätzung schwer, ob die von ihnen geplanten Produktionsmengen auch auf die dafür erforderliche Infrastruktur treffen.

"Mit unserem Vorschlag zur Beschleunigung notwendiger Investitionsentscheidungen wollen wir die gegenwärtige Abwarte-Situation auflösen", so Kuhlmann zu einem am 25. August veröffentlichten Impulspapier. Es trägt den Titel "Vorfinanzierung durch die Netzbetreiber, Risikoabsicherung durch den Staat − Ein Vorschlag für mehr Tempo beim Ausbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur."

Absicherung der Investitionen in der Anfangsphase

Mit ihrem Vorschlag will die Dena die Risiken beim Aufbau des Netzes fair aufgeteilt wissen − zwischen Netzbetreibern, zukünftigen Netznutzern und dem Staat. "Kern ist eine Absicherung der Investitionen in der Anfangsphase durch ein ,Amortisationskonto' sowie eine politisch festgelegte Höhe der Netzentgelte, die für die ersten Nutzer der Netze nicht prohibitiv ist", erklärt Kuhlmann.

Von folgenden Bedingungen geht die Dena in ihrem Vorschlagskatalog aus:
  • Bund und Netzbetreiber bekennen sich zum beschleunigten Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes auf der Fernleitungsebene. Die Netzbetreiber erhalten den Auftrag, dieses Netz sowohl durch Neubau als auch durch die Umrüstung bestehender Erdgasleitungen zu errichten.
  • Das Investitionsrisiko wird in der Anfangsphase über ein "Amortisationskonto" abgesichert, in welchem Anfangsverluste und erste Einnahmen verrechnet und zu einem Stichjahr − etwa 2035 − verrechnet werden. Den Rahmen liefert eine szenariobasierte Infrastruktur-Planung im Einklang mit den Klimazielen und in Rückkopplung mit der Bundesnetzagentur.
  • Die Wasserstoff-Netzbetreiber unterwerfen sich dann einer allein auf Wasserstoff basierenden Kostenregulierung durch die Bundesnetzagentur, so wie es gegenwärtig auch in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom Juni 2021 bereits vorgesehen ist ("Opt-In"). Die Debatte über eine Querfinanzierung über die Erdgas-Netzentgelte wäre damit obsolet. 
  • Die Netzbetreiber gehen beim Aufbau mit Eigenmitteln in Vorleistung. Der Staat wiederum sichert die Investition ab: Er garantiert ihnen langfristig die Rentabilität der Investition, indem er in einem Stichjahr (2035) im Zweifel das Amortisationskonto ausgleicht. 
  • Das Konzept der Amortisations-Absicherung würde für Leitungen mit einer geplanten Inbetriebnahme in den nächsten zehn Jahren reichen. Von 2035 an dürfte, so die Einschätzung der Dena, eine ausreichend große Zahl von Netznutzern ein reguliertes Wasserstoff-Leitungssystem stützen, das sie über Netzentgelte refinanzieren. 
"Nach unseren Vorstellungen sollen Nutzer des Wasserstoffnetzes ein gedeckeltes Netzentgelt zahlen", erklärt Andreas Kuhlmann. "Das wäre einerseits höher als im Falle einer Querfinanzierung über die Nutzer der Erdgasnetze. Andererseits sollen aber nicht die ersten Nutzer des Wasserstoffnetzes die vollen Kosten tragen. Denn das könnte so hohe Netzentgelte zur Folge haben, dass die Wirtschaftlichkeit dieser ersten Projekte kaum darstellbar wäre." 

Die Dena sieht ihre Vorschläge als Grundlage dafür, dass die Netzbetreiber zeitnah mit der Umstellung oder dem Bau von Leitungen für den Transport von grünem Wasserstoff beginnen. Für einzelne Leitungen oder Leitungssysteme schlössen sie demnach mit dem Staat einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab, in dem die Modalitäten für die Absicherung des Amortisationsrisikos festgelegt werden. 

Das Impulspapier "Vorfinanzierung durch die Netzbetreiber, Risikoabsicherung durch den Staat − Ein Vorschlag für mehr Tempo beim Ausbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur" steht auf der Internetseite der Dena zum Download bereit. 

Donnerstag, 25.08.2022, 17:30 Uhr
Davina Spohn

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