Der Aufwand für den Roll-out neuer Messsysteme ist hoch, der Zähler-Installation sollte deswegen eine intensive strategische Planung vorausgehen. Stephan Bruning* zeigt, worauf es ankommt.
Die Erweiterung des § 21c EnWG verpflichtet Energieversorger zum Einbau von intelligenten Messgeräten für Letztverbraucher, die einen Jahresverbrauch größer als 6 000 kWh haben. Diese Vorschrift setzt die Versorger unter Handlungsdruck.
Wie hoch der erwartbare Aufwand für sie wirklich ist, veranschaulicht folgendes Zahlenbeispiel: Es ist davon auszugehen, dass insge
Freitag, 16.03.2012, 13:12 Uhr
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