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Energie & Management > Recht - Den Haag will Schiedsgericht verhindern
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Den Haag will Schiedsgericht verhindern

Die Regierung in Den Haag versucht die Schadenersatzforderungen der deutschen Stromkonzerne RWE und Uniper zu unterlaufen.

Beide Unternehmen haben das Königreich der Niederlande auf Schadenersatz verklagt, weil zwei ihrer modernsten Kohlekraftwerke im Zuge der niederländischen Klimapolitik bis 2030 stillgelegt werden sollen. RWE fordert dafür 1,4 Mrd. Euro, Uniper hat ihre Forderung noch nicht beziffert. Neben den nationalen Gerichten bemühen ihre Anwälte auch ein internationales Schiedsgericht. Dafür berufen sie sich auf die europäische Energiecharta (ECT), die Deutschland und die Niederlande ratifiziert haben.

Die Regierung in Den Haag hat jetzt angekündigt, sie werde von einem deutschen Gericht prüfen lassen, ob die Schlichtungsklausel aus der Energiecharta anwendbar ist. Der zuständige Minister, Bas van't Wout, erklärte in einem Brief an das Parlament des Königreiches, er gehe davon aus, dass die Schlichtungsklausel nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Der europäische Gerichtshof habe das in einem Urteil bereits 2018 festgestellt. Danach gaben Deutschland, die Niederlande und 20 weitere EU-Staaten eine Erklärung ab, dass Streitigkeiten zwischen einem EU-Mitgliedstaat und Investoren aus anderen Mitgliedsstaaten der Union nicht mehr nach Schlichtungsklauseln aus Investitionsschutzabkommen abgewickelt werden. Schadenersatz soll nach nationalem und europäischem Recht geleistet werden.

Die Regierung der Niederlande sieht diese Linie durch ein Urteil des OLG Frankfurt vom Februar dieses Jahres bestätigt. Sie rechnet mit einer Entscheidung der deutschen Justiz in den nächsten zehn Monaten. RWE geht davon aus, dass die Klage vor dem Schiedsgericht weiter zulässig ist.


Dienstag, 25.05.2021, 13:55 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Recht - Den Haag will Schiedsgericht verhindern
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Den Haag will Schiedsgericht verhindern
Die Regierung in Den Haag versucht die Schadenersatzforderungen der deutschen Stromkonzerne RWE und Uniper zu unterlaufen.

Beide Unternehmen haben das Königreich der Niederlande auf Schadenersatz verklagt, weil zwei ihrer modernsten Kohlekraftwerke im Zuge der niederländischen Klimapolitik bis 2030 stillgelegt werden sollen. RWE fordert dafür 1,4 Mrd. Euro, Uniper hat ihre Forderung noch nicht beziffert. Neben den nationalen Gerichten bemühen ihre Anwälte auch ein internationales Schiedsgericht. Dafür berufen sie sich auf die europäische Energiecharta (ECT), die Deutschland und die Niederlande ratifiziert haben.

Die Regierung in Den Haag hat jetzt angekündigt, sie werde von einem deutschen Gericht prüfen lassen, ob die Schlichtungsklausel aus der Energiecharta anwendbar ist. Der zuständige Minister, Bas van't Wout, erklärte in einem Brief an das Parlament des Königreiches, er gehe davon aus, dass die Schlichtungsklausel nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Der europäische Gerichtshof habe das in einem Urteil bereits 2018 festgestellt. Danach gaben Deutschland, die Niederlande und 20 weitere EU-Staaten eine Erklärung ab, dass Streitigkeiten zwischen einem EU-Mitgliedstaat und Investoren aus anderen Mitgliedsstaaten der Union nicht mehr nach Schlichtungsklauseln aus Investitionsschutzabkommen abgewickelt werden. Schadenersatz soll nach nationalem und europäischem Recht geleistet werden.

Die Regierung der Niederlande sieht diese Linie durch ein Urteil des OLG Frankfurt vom Februar dieses Jahres bestätigt. Sie rechnet mit einer Entscheidung der deutschen Justiz in den nächsten zehn Monaten. RWE geht davon aus, dass die Klage vor dem Schiedsgericht weiter zulässig ist.


Dienstag, 25.05.2021, 13:55 Uhr
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