Seit dem 30. April 2004 ist die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“) in Kraft. Doch deren konkrete Anwendung auf den Energiehandel wirft noch etliche Fragen auf, die im Zuge der Umsetzung in nationales Recht geklärt werden müssen. Heidrun Schalle und Ines Zenke* skizzieren den aktuellen Stand der Diskussion.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente soll in stärkerem Maße als die durch sie ersetzte Wertpapierhandelsrichtlinie 93/6/EG (ISD-Richtlinie) zur Schaffung eines harmonisierten und umfassenden Regelungssystems für die europäischen Finanzmärkte beitragen und die Dienstleistungsfreiheit in diesem Bereich erheblich stärken. Sie soll auch die an d
Freitag, 15.04.2005, 08:56 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH