Mit der neuen Förderrichtlinie „Demonstrationsvorhaben Bioenergie“ will das Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) künftig innovative, praxisreife Anlagen, Verfahren und neuartige Verfahrenskombinationen zur energetischen Nutzung von Biomasse unterstützen.
Ziel der Förderung ist, Technologien wie die thermochemische Vergasung von Biomasse, die Verstromung von Biogas in Brennstoffzellen oder die Verfeuerung von Sonderbrennstoffen wie Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen den Durchbruch am Markt zu erleichtern, teilte die FNR mit. Zu den Voraussetzungen für die Förderrichtlinie zählt, dass die Verfahren bereits in vorangegangenen Pilotanlagen ei
Freitag, 23.06.2006, 16:30 Uhr
Michael Pecka
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