Die Einrichtung der Anlagenkonten und die dadurch mögliche Zuteilung der Emissionsberechtigungen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) können noch nicht ausgeführt werden, teilte die Behörde in Berlin am 1. März mit.
Die dafür nötige Genehmigung stehe noch aus, da die EU-Kommission in Brüssel aufgrund der Vorschriften noch prüfe, ob die Ausgabe der Emissionsberechtigungen im Einklang mit dem deutschen Allokationsplan stehe, für den bereits Juli 2004 grünes Licht gegeben wurde. Ursprünglich war die Freigabe des Registers für den 28. Februar vorgesehen. Nach Angaben eines DEHSt-Sprechers werde die ausstehende Ge
Dienstag, 1.03.2005, 17:33 Uhr
Andreas Kögler
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