Ein Papier der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin erläutert die Vorgehensweise der Behörde bei der Definition, Bewertung und Festlegung von Emissionswerten gemäß der besten verfügbaren Techniken (BVT) im Rahmen der Zuteilung von Emissionsrechten.
Nach Angaben der DEHSt haben die Betreiber von insgesamt 402 Bestandsanlagen die Zuteilung ihrer Emissionsrechte für die Periode 2005 bis 2007 auf Grundlage eines Emissionswert-Benchmarks beantragt und damit die sogenannte Options-Regel genutzt.Die Optierer haben, so die Behörde, die Emissionswerte gemäß der besten verfügbaren Techniken auf zum Teil sehr unterschiedliche Art und Weise h
Dienstag, 28.06.2005, 15:11 Uhr
Fritz Wilhelm
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