Die Deutsche Emissionshandelstelle im Bundesumweltministerium (DEHSt) hat ihr Benutzerhandbuch für die Meldung von Ex-Post-Korrekturen von Emissionsmengen aus dem Jahr 2005 um ein weiteres Kapitel ergänzt.
Unternehmen, denen im Rahmen des europäischen Emissionshandels CO2-Zertifikate für die erste Handelsperiode 2005 bis 2007 zugeteilt wurden, sind durch das Zuteilungsgesetz verpflichtet, innerhalb der Zuteilungsperiode jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres die zuständige Behörde über die tatsächliche Treibhausgas-Produktionsmenge zu informieren. Zu diesem Zweck hatte die DEHSt ein elektronisches
Montag, 23.01.2006, 12:02 Uhr
Andreas Kögler
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