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Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat mit dem Versand der Zuteilungsbescheide begonnen.
Nach Abschluss der formellen Prüfung der Zuteilungstabellen durch die EU-Kommission in der vergangenen Woche seien die formalen Voraussetzungen für die Ausgabe kostenloser EU-Emissionsrechte erfüllt, teilte die DEHSt mit. Am 17. Februar hatte die Behörde mit dem Versand der entsprechenden Zuteilungsbescheide an die Anlagenbetreiber begonnen
Dienstag, 18.02.2014, 10:40 Uhr
Kai Eckert
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