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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird voraussichtlich erst 2023 beschlossen. Auch zum geplanten Paket zur „Übergewinn“-Abschöpfung und zum Klimaschutzgesetz laufen noch Gespräche.
Das in sich in parlamentarischer Begutachtung befindende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) wird in Österrreich aller Voraussicht nach erst im kommenden Jahr beschlossen. Das bestätigte der Energiesprecher der Grünen im Parlament, Lukas Hammer, der Redaktion. Die Grünen bilden als schwächerer Partner die Regierungskoalition mit den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP). Laut Hammer tagt am 7. Dezember der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats, der ersten Kammer des Bundesparlaments. Aller Voraussicht nach sei die Zeit zu knapp, dort bereits einen Beschluss zustande zu bringen, umso mehr, als in der Folge im Plenum des Nationalrats eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung der Sozialdemokraten (SPÖ) oder der rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) benötigt wird. Sinnvoll wäre, dem bereits im Ausschuss Rechnung zu tragen.
Offen sind nicht zuletzt noch Fragen hinsichtlich der Zukunft der Gasheizungen. Laut dem EWG-Entwurf sollen diese bis spätestens 2040 außer Betrieb gehen, wenn sie mit Erdgas betrieben werden. Ihre Nutzung über dieses Jahr hinaus ist jedoch zulässig, wenn „grüne“ Gase wie Biomethan oder grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen. Hammer zufolge werden derartige Energieträger aber nicht in genügenden Mengen verfügbar sein, um außer in der energieintensiven Industrie auch im Haushaltsbereich verwendet werden zu können. Angesichts dessen wäre es eventuell sinnvoll, das faktisch ohnehin unvermeidbare Ende des Heizens mit Gas in welcher Form auch immer im EWG festzuschreiben. Diesbezügliche Diskussionen mit der Wirtschaftskammer (WKÖ) und der Industriellenvereinigung (IV), die politisch der ÖVP nahestehen, seien im Gange. Beide Interessenvertretungen haben das Problem, dass sie einerseits Unternehmen der energieintensiven Industrie vertreten, die die grünen Gase zur Dekarbonisierung benötigen. Andererseits gehören zu ihren Mitgliedern Unternehmen der Heizkesselindustrie, die das Gasheizungsverbot ablehnt.
Sicher ist dagegen, dass sämtliche Ölheizungen spätestens 2035 außer Betrieb zu stellen sind, wie es der EWG-Entwurf vorsieht, berichtete Hammer. Das sei auch mit der WKÖ und der IV grundsätzlich akkordiert. Gegenteilige Wünsche, wie sie vergangene Woche der Interessenverband der Ölheizungsbranche „Energie.Wärme.Österreich“ (EWO) formulierte, werden im EWG keine Berücksichtigung finden, stellte Hammer gegenüber der Redaktion klar: „Irgendwann muss man wissen, dass es vorbei ist.“
Ausbau nicht bremsen
Ebenfalls noch im Gang sind laut Hammer die Debatten über das in parlamentarischer Behandlung befindliche „Energiekrisenbeitragspaket“ zur Abschöpfung der „Übergewinne“ der Energiewirtschaft. Wie berichtet, ist hinsichtlich der Stromerzeuger Folgendes geplant: Wenn der von einem Unternehmen erzielte Strompreis 180 Euro/MWh überschreitet, werden 90 Prozent des über diesem Wert liegenden Betrags „abgeschöpft“. Investiert ein Stromerzeuger nicht in erneuerbare Energien, sinkt der Wert, ab dem die Abschöpfung erfolgt, auf 140 Euro/MWh. Laut Hammer ist das hinsichtlich der abgeschriebenen, meist sehr großen, Wasserkraftwerke der etablierten Elektrizitätsunternehmen kein Problem. Diese Anlagen seien im Wesentlichen vor der Strommarktliberalisierung errichtet worden, also zu Zeiten, in denen sich die Energieunternehmen und die Politik über die Höhe der Strompreise verständigten.
Anders sehe es mit den nach der Liberalisierung erbauten und den in Errichtung befindlichen sowie den geplanten Anlagen aus. Erst vergangenes Jahr habe die Politik mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ein neues Fördersystem für Ökostromanlagen geschaffen. Es ergebe daher keinen Sinn, den vorgesehenen massiven Ökostrom-Ausbau nun durch Gewinnabschöpfungen zu bremsen. Dem müsse das „Energiekrisenbeitragspaket“ Rechnung tragen. Anders als für das EWG ist für den Beschluss des Pakets keine Zweidrittelmehrheit nötig.
Klimaschutz versus Demokratiepolitik
Weiterhin unklar ist, wann das seit Jahresbeginn 2021 fällige Klimaschutzgesetz in Begutachtung gehen kann. Der Vizegeneralsekretär der Industriellenvereinigung, Peter Koren, stellte auf Anfrage der Redaktion klar, dass diese das Gesetz blockiert. Problematisch sei aus ihrer Sicht, dass laut den Vorstellungen des Energieministeriums (BMK) wesentliche klimapolitische Vorgaben nicht seitens der Politik ergehen sollen, sondern in wissenschaftliche Beiräte ausgelagert würden. Das aber komme für die IV demokratiepolitisch nicht in Frage.
Dienstag, 29.11.2022, 15:01 Uhr
Klaus Fischer
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