Die DB Energie GmbH muss ihre Preise für die Durchleitung von Strom durch ihr Bahnstrom-Fernleitungsnetz von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Das hat jetzt der BGH in letzter Instanz entschieden.
Der Bundesgerichtshof bestätigte damit eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, wonach die Bundesnetzagentur auch für die Kontrolle der Gebühren im Fernleitungsnetz der Bahn zuständig ist. Vorausgegangen war ein (beklagter) Beschluss der Bundesnetzagentur, der die DB Energie GmbH verpflichtet, gemäß § 23 a EnWG eine Genehmigung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Netzentgelte einzuhol
Mittwoch, 10.11.2010, 16:21 Uhr
Armin Müller
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