Bild: Fotolia.com, DeVIce
Aufatmen in der Windbranche: Das Bundesverkehrsministerium hat nach jahrelangen Verhandlungen eine Verwaltungsvorschrift auf den Weg gebracht, mit der das Dauerblinken von Windparks künftig drastisch reduziert werden kann.
Da aus Sicht des Ministeriums und der nachgeordneten Luftfahrtbehörden Windturbinen ab einer Höhe von 100 m ein Hindernis für die Luftfahrt bedeuten, müssen die Propeller mit einer weißen Tages- und einer roten Nachtbefeuerung ausgerüstet sein. Vor allem die nachts rot, im Dauermodus blinkenden Gefahrfeuer hatten vielerorts zu Protesten von
Mittwoch, 3.06.2015, 11:28 Uhr
Ralf Köpke
© 2024 Energie & Management GmbH