Bild: Eon
Für das Eon-Kohlekraftwerk Datteln IV ist der geänderte Regionalplan nun rechtswirksam, nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung den Änderungen zugestimmt hat.
Mit dem geänderten Regionalplan hatte der Regionalverband Ruhr zuvor die nötigen rechtlichen Schritte eingeleitet, um die eklatanten Planungsfehler zu beheben und den Bau des Kraftwerks nachträglich legalisieren zu können. Das Oberlandesgericht Münster hatte 2009 die Baugenehmigung und die Betriebsgenehmigung wegen der planungsrechtlichen Fehler aufgehoben. Mit dem geänderten Regionalplan kann nun
Montag, 24.03.2014, 12:55 Uhr
Kai Eckert
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