Seit 1. August muss grundsätzlich jeder Stromlieferant und jeder Netzbetreiber im Datenformat Edifact kommunizieren können. Das gilt auch für den Datenaustausch mit dem verbundenen Vertrieb. Darauf macht jetzt die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) aufmerksam.
Nach ihren Beobachtungen können die meisten Stromversorger sicherstellen, dass der automatische Datenaustausch mit externen Marktpartnern funktioniert, wenn auch vielfach noch eine Nachbearbeitung der Daten per Hand erforderlich sei. Allerdings werde teilweise nicht beachtet, dass die Kommunikation nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (GPKE) auch gegenüber dem eigenen (verbundenen) Vertrieb
Freitag, 3.08.2007, 10:44 Uhr
Armin Müller
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