Die herkömmlichen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind immer noch zugelassen und insbesondere dann eine Messgeräte-Alternative, wenn preisgünstige Alternativen gefragt sind.
Darauf weist etwa Jörg Schmid von der „Sachverständigen Stelle für Heizkostenverteiler“ hin, die dem Lehrstuhl für Heiz- und Raumlufttechnik der Universität Stuttgart angelagert ist. Nach seinen Worten ist entscheidend, ob die Heizkostenverteiler den Europa-Normen 834 und 835 entsprechen; wenn sie das tun, seinen sie zugelassen, „das Erfassungsprinzip hat damit nichts zu tun
Mittwoch, 11.05.2005, 15:26 Uhr
Armin Müller
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