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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg sieht nun auch für Nichtwohngebäude einen Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung vor.
Zum 1. Juli ist in Baden-Württemberg die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft getreten. Mit der Neufassung wurde der Geltungsbereich des Gesetzes von Wohngebäuden auf Nichtwohngebäude (mit Ausnahme öffentlicher Gebäude) ausgeweitet. Zudem erhöht sich der Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung von 10 a
Mittwoch, 1.07.2015, 09:15 Uhr
Michael Pecka
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