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Seit 2017 muss bei Auktionen ein wirtschaftlicher Preis geboten werden. Bei der Bestimmung der Parameter können viele Fehler gemacht werden, so Christian Schmidt*.
Für viele Akteure in der Windenergiebranche ist die Umstellung auf das Ausschreibungsverfahren die zentrale Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017. Nun geraten durch den politisch gewollten Marktmechanismus und den damit einhergehenden Kostendruck eines Auktionsverfahrens alle beteiligten Akteure in Zugzwang, denn die Vergütung als Dreh- und Angelpunkt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Mittwoch, 8.03.2017, 08:59 Uhr
Redaktion
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