Die Unsicherheit darüber, welche Bürger Darmstadts in welchem Umfang zuviel erhobene Abwassergebühren zurückerhalten, hält an; ob auch die Stadt zuviel an den Klärwerksbetreiber Südhessische Gas und Wasser AG bezahlt hat, steht noch nicht fest.
Auslöser für die bevorstehende Rückerstattung war ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt von 29. März 2001, das Bescheide über Abwassergebühren der Stadt Darmstadt aus den Jahren 1992 bis 1997 und die zugrunde liegende Satzung als fehlerhaft aufgehoben hatte. Die Richter bemängelten eine unzulässige Gebührenkalkulation, das Unterlassen einer Ausschreibung für den Klärwerksbetrieb und die
Mittwoch, 13.02.2002, 15:07 Uhr
Peter Focht
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