Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erschwert das Abschließen von Contracting-Verträgen im Bereich der Wohnungswirtschaft.
Nach Angaben des Forum Contracting e.V., Düsseldorf, entschied der BGH am 6. April über die Frage der Umlagefähigkeit von Kosten der gewerblichen Wärmelieferung auf den Mieter (VIII ZR 54/04; Vorinstanz: Landgericht Köln, Urteil vom 28. Januar 2004). Nach dem Urteil benötigt ein Vermieter, der während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritt
Montag, 27.06.2005, 15:11 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH