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Gewerkschaften und kommunale Arbeitgeber haben sich auf Eckpunkte eines Tarifvertrags geeinigt, der die Kurzarbeitskonditionen während der Covid-19-Krise regelt.
Die Gewerkschaften DBB, Verdi und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf Kurzarbeitskonditionen für die Beschäftigten im kommunalen Bereich verständigt. In den Kommunen können die öffentlichen Arbeitgeber auf der Grundlage des neuen Tarifvertrags im Einvernehmen mit der betrieblichen Vertretung vor Ort Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. B
Freitag, 3.04.2020, 12:36 Uhr
Susanne Harmsen
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