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Energie & Management > Politik - Cosco darf nur unter ein Viertel am Hamburger Hafen erwerben
Quelle: E&M / Susanne Harmsen
Politik

Cosco darf nur unter ein Viertel am Hamburger Hafen erwerben

Das Bundeskabinett verabschiedete am 26. Oktober eine Teiluntersagung. Demnach darf das chinesische Staatsunternehmen Cosco maximal 24,9 Prozent am HHLA Container Terminal kaufen.
Im Investitionsprüfverfahren Hamburger Hafen hat das Bundeskabinett beschlossen, dass eine strategische Beteiligung am Hamburger Containerhafen für den chinesischen Staatskonzern Cosco zu vermeiden ist. Nur ein Anteil unterhalb von 25 Prozent der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH (HHLA CTT) darf demnach an Cosco veräußert werden. Zudem werden Sonderrechte untersagt, sodass Cosco nur eine reine Finanzbeteiligung möglich wird. Als Grund für die Teiluntersagung wird eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" angeführt.

Mit der Teiluntersagung wird laut Bundeskabinett zugleich sichergestellt, dass die Schwelle von 25 Prozent auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden kann. Zudem wird den Erwerbern untersagt, in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle der HHLA CTT zu erlangen, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25 Prozent ermittelten Einfluss hinausgeht. Cosco wollte ursprünglich 35 Prozent des Unternehmens erwerben.

Weitergehende Einschränkungen

Im Zuge der Teiluntersagung wird beispielsweise auch untersagt, Mitglieder der Geschäftsführung oder Personen in operativen Führungspositionen zur selbständigen Entscheidung zu benennen. In einem sektorübergreifenden Investitionsprüfverfahren kann gemäß §§ 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung ein Erwerb eines Nicht-EU ansässigen Unternehmens durch die Bundesregierung geprüft werden.

Unter dem Eindruck der jüngsten Erfahrungen mit Russland und der Abhängigkeit
von dessen Brennstofflieferungen war in der Ampelkoalition umstritten, wie hoch eine chinesische Beteiligung zugelassen werden soll. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatten vor neuen Abhängigkeiten gewarnt. Die Vereinbarung zwischen dem Hamburger Hafenlogistiker HHLA und dem chinesischen Terminalbetreiber Cosco Shipping Ports Limited stammte aus dem Jahr 2021.

Hintergrund zu Cosco

Der staatliche Cosco-Konzern betreibt auch die weltweit viertgrößte Containerreederei. Deren Schiffe laufen seit mehr als 40 Jahren das Terminal Tollerort an. Cosco plane im Gegenzug zu der Beteiligung das Terminal zu einem bevorzugten Umschlagpunkt in Europa machen. In Hamburg hatte Sorge geherrscht, dass Cosco bei einem Scheitern des Deals Geschäfte beispielsweise zu den größeren Konkurrenzhäfen Rotterdam oder Antwerpen verlagern könnte.

Cosco selbst hält allein in Europa bereits Beteiligungen an acht Terminals. China ist mit etwa einem Drittel der abgefertigten Container mit Abstand wichtigster Handelspartner des größten deutschen Seehafens.

Mittwoch, 26.10.2022, 13:05 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Cosco darf nur unter ein Viertel am Hamburger Hafen erwerben
Quelle: E&M / Susanne Harmsen
Politik
Cosco darf nur unter ein Viertel am Hamburger Hafen erwerben
Das Bundeskabinett verabschiedete am 26. Oktober eine Teiluntersagung. Demnach darf das chinesische Staatsunternehmen Cosco maximal 24,9 Prozent am HHLA Container Terminal kaufen.
Im Investitionsprüfverfahren Hamburger Hafen hat das Bundeskabinett beschlossen, dass eine strategische Beteiligung am Hamburger Containerhafen für den chinesischen Staatskonzern Cosco zu vermeiden ist. Nur ein Anteil unterhalb von 25 Prozent der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH (HHLA CTT) darf demnach an Cosco veräußert werden. Zudem werden Sonderrechte untersagt, sodass Cosco nur eine reine Finanzbeteiligung möglich wird. Als Grund für die Teiluntersagung wird eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" angeführt.

Mit der Teiluntersagung wird laut Bundeskabinett zugleich sichergestellt, dass die Schwelle von 25 Prozent auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden kann. Zudem wird den Erwerbern untersagt, in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle der HHLA CTT zu erlangen, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25 Prozent ermittelten Einfluss hinausgeht. Cosco wollte ursprünglich 35 Prozent des Unternehmens erwerben.

Weitergehende Einschränkungen

Im Zuge der Teiluntersagung wird beispielsweise auch untersagt, Mitglieder der Geschäftsführung oder Personen in operativen Führungspositionen zur selbständigen Entscheidung zu benennen. In einem sektorübergreifenden Investitionsprüfverfahren kann gemäß §§ 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung ein Erwerb eines Nicht-EU ansässigen Unternehmens durch die Bundesregierung geprüft werden.

Unter dem Eindruck der jüngsten Erfahrungen mit Russland und der Abhängigkeit
von dessen Brennstofflieferungen war in der Ampelkoalition umstritten, wie hoch eine chinesische Beteiligung zugelassen werden soll. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatten vor neuen Abhängigkeiten gewarnt. Die Vereinbarung zwischen dem Hamburger Hafenlogistiker HHLA und dem chinesischen Terminalbetreiber Cosco Shipping Ports Limited stammte aus dem Jahr 2021.

Hintergrund zu Cosco

Der staatliche Cosco-Konzern betreibt auch die weltweit viertgrößte Containerreederei. Deren Schiffe laufen seit mehr als 40 Jahren das Terminal Tollerort an. Cosco plane im Gegenzug zu der Beteiligung das Terminal zu einem bevorzugten Umschlagpunkt in Europa machen. In Hamburg hatte Sorge geherrscht, dass Cosco bei einem Scheitern des Deals Geschäfte beispielsweise zu den größeren Konkurrenzhäfen Rotterdam oder Antwerpen verlagern könnte.

Cosco selbst hält allein in Europa bereits Beteiligungen an acht Terminals. China ist mit etwa einem Drittel der abgefertigten Container mit Abstand wichtigster Handelspartner des größten deutschen Seehafens.

Mittwoch, 26.10.2022, 13:05 Uhr
Susanne Harmsen

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