Die rechtlichen Grundlagen für das Energiecontracting sind immer noch wenig entwickelt. Rechtsanwälte raten deshalb zu sorgfältig formulierten Verträgen.
Ein Contractor hat aus einem verunglückten Projekt viel gelernt. Er hatte den Planer des Gebäude-Eigentümers damit beauftragt, auch gleich die Energieversorgungs-Anlage mit zu berechnen. Später stellte sich heraus, dass der Kunde nur zwei Drittel der installierten Leistung brauchte. Nach sieben Jahren Vertragslaufzeit setzte er auch eine entspre
Freitag, 4.11.2005, 09:38 Uhr
Stefan Schroeter
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