Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Contracting-Anlagen richtet sich nach den für Mietereinbauten geltenden Grundsätzen und nicht nach denen für das Leasing; auf diese Klarstellung wies jetzt das Forum Contracting hin.
Das Forum hatte sich im Februar dieses Jahres an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gewandt, weil mangels einer gesetzlichen Regelung und mangels einer Vorgabe seitens der Finanzverwaltung strittig war, nach welchen Grundsätzen sich die Frage entscheidet, ob eine Contracting-Anlage beim Contractinggeber oder beim Contractingnehmer zu bilanzieren sei. Wiederholt war laut Forum Contracting
Mittwoch, 14.09.2005, 11:33 Uhr
Armin Müller
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