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Energie & Management > Contracting - Contracting im Wohnungsmarkt bleibt behindert
Contracting

Contracting im Wohnungsmarkt bleibt behindert

Bei bestehenden Mietverhältnissen ist die Zustimmung des Mieters nötig, wenn den Betrieb der Heizungsanlage ein Contractor übernehmen soll. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn der Energiedienstleister die Heizungsanlage modernisiert.
Nach Auffassung des Forum Contracting ist die über Jahre diskutierte Streitfrage mit dem BGH-Urteil (VIII ZR 362/04) nunmehr endgültig im Sinne der Mieterposition geklärt. Allerdings müsse man die Folgen aus dem Urteil sehr differenziert betrachten. Keinesfalls sei es so, dass ein Vermieter den Instanzgerichten nur erklären muss, dass die Kostenfolgen für den Mieter begrenzt bleiben und die Umw

Donnerstag, 20.07.2006, 13:44 Uhr
Armin Müller
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Bei bestehenden Mietverhältnissen ist die Zustimmung des Mieters nötig, wenn den Betrieb der Heizungsanlage ein Contractor übernehmen soll. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn der Energiedienstleister die Heizungsanlage modernisiert.
Nach Auffassung des Forum Contracting ist die über Jahre diskutierte Streitfrage mit dem BGH-Urteil (VIII ZR 362/04) nunmehr endgültig im Sinne der Mieterposition geklärt. Allerdings müsse man die Folgen aus dem Urteil sehr differenziert betrachten. Keinesfalls sei es so, dass ein Vermieter den Instanzgerichten nur erklären muss, dass die Kostenfolgen für den Mieter begrenzt bleiben und die Umw

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