Das Berufungsgericht im französischen Caen hat dem Atom-Konzern Cogema gestattet, australische Brennstäbe in der französischen Wiederaufbereitungsanlage Le Hague aufzunehmen.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte Cogema verklagt, da nach ihrer Ansicht die Genehmigung für das Geschäft mit australischen Brennstäben nicht vorlag. Dem Urteil nach muss Greenpeace nun wegen Verzögerung Cogema mit rund 6 000 DM entschädigen. Der Konzern muss seinerseits der Umweltorganisation eine Kopie der Verträge mit den austr
Dienstag, 3.04.2001, 12:31 Uhr
Andreas Kögler
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