Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der beiden Kraftwerksbetreiber RWE und EnBW über eine unzureichende Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate für die zweite Handelsphase im Europäischen Emissionshandel abgewiesen.
Wie das Gericht mitteilte, stehen die zur Erreichung der Emissionsminderungsziele des Kioto-Protokolls vorgenommenen Kürzungen der kostenlos zugeteilten Zertifikate an Anlagen der Energiewirtschaft mit den gesetzlichen Zuteilungsregelungen und mit höherrangigen Bestimmungen des Rechts der EU sowie des Grundgesetzes in Einklang. Die beiden Kraftwerksbetreiber hatten sich beklagt, im Vergleich zu In
Donnerstag, 11.10.2012, 14:24 Uhr
Andreas Kögler
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