Für die Weiterverwertung von abgeschiedenem Kohlendioxid müssen Anlagenbetreiber Emissionsrechte kaufen, lediglich im Falle einer CCS-Speicherung entfällt die Emissionshandelspflicht.
Das geht aus der Verordnung zur Überwachung und Auswertung von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel hervor, der nun der EU-Ministerrat zugestimmt hat. Viele Anlagenbetreiber hatten gehofft, das aus Verbrennungsanlagen abgeschiedene CO2 für andere Industrieprozesse verwenden zu können und durch diese Nutzung eine Befreiung von der Abgabepflicht für Emissionsrechte zu erhalten. Beispiele sin
Montag, 4.06.2012, 10:47 Uhr
Kai Eckert
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