E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Recht - Clearingstelle äußert sich zum Anlagenbegriff
Bild: E&M
Recht

Clearingstelle äußert sich zum Anlagenbegriff

Die Clearingstelle EEG hat eine Stellungnahme zum Schicksal von Erzeugungsanlagen veröffentlicht, deren Anlagenteile ausgetauscht beziehungsweise die ganz oder teilweise versetzt werden.
Die am 2. Juli veröffentlichte Empfehlung „Austausch und Versetzen von Anlagenteilen im EEG 2009 und EEG 2012“ der Clearingstelle, beantwortet unter anderem die Frage, welche Bestandteile überhaupt zu einer EEG-Anlage gezählt werden können. „Nach Auffassung der Clea

Mittwoch, 27.08.2014, 09:00 Uhr
Michael Pecka
Energie & Management > Recht - Clearingstelle äußert sich zum Anlagenbegriff
Bild: E&M
Recht
Clearingstelle äußert sich zum Anlagenbegriff
Die Clearingstelle EEG hat eine Stellungnahme zum Schicksal von Erzeugungsanlagen veröffentlicht, deren Anlagenteile ausgetauscht beziehungsweise die ganz oder teilweise versetzt werden.
Die am 2. Juli veröffentlichte Empfehlung „Austausch und Versetzen von Anlagenteilen im EEG 2009 und EEG 2012“ der Clearingstelle, beantwortet unter anderem die Frage, welche Bestandteile überhaupt zu einer EEG-Anlage gezählt werden können. „Nach Auffassung der Clea

Mittwoch, 27.08.2014, 09:00 Uhr
Michael Pecka

Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?

Kaufen Sie den Artikel

  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93

Testen Sie E&M kostenlos und unverbindlich

  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung

Login für Kunden

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.