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Die Clearingstelle EEG hat eine Stellungnahme zum Schicksal von Erzeugungsanlagen veröffentlicht, deren Anlagenteile ausgetauscht beziehungsweise die ganz oder teilweise versetzt werden.
Die am 2. Juli veröffentlichte Empfehlung „Austausch und Versetzen von Anlagenteilen im EEG 2009 und EEG 2012“ der Clearingstelle, beantwortet unter anderem die Frage, welche Bestandteile überhaupt zu einer EEG-Anlage gezählt werden können. „Nach Auffassung der Clea
Mittwoch, 27.08.2014, 09:00 Uhr
Michael Pecka
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