Über das Gesetz zur CO2-Abscheidung und -speicherung (CCS) müssen nun der Bundestag und der Bundesrat entscheiden.
Der nach monatelangem Ringen am 13. April vom Bundeskabinett verabschidete Gesetzesvorschlag enthält eine Klausel, die es den Bundesländern erlaubt, unterirdische CO2-Endlager auf ihrem Gebiet zu verhindern. Schleswig-Holstein, das wegen massiver Bürgerproteste erklärtermaßen kein CO2 einlagern will, hatte auf diese Passage beharrt. Die Länder könnten künftig durch eigene Gesetze
Donnerstag, 14.04.2011, 10:10 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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