Die wesentlichen Bestimmungen des vorgelegten Referentenentwurfs für ein Gesetz über Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von CO2 (CCS):
gilt auch für die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel
für Anlagen zur CO2-Abscheidung gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz
§ 4: beschleunigtes Planfeststellungsverfahren für CO2-Pipelines entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 5: Zuständig für Analyse und Bewertung der Potentiale für die daue
Freitag, 6.03.2009, 12:40 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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