Mit dem CCS-Gesetz erhalten Anlagenbetreiber Planungssicherheit. Markus Ehrmann und Dominik Greinacher* rechnen aber mit Nutzungskonflikten im Untergrund.
Das Bundeskabinett hat am 1. April 2009 den Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid" (CO2ATSG) beschlossen und setzt damit die am 17. Dezember 2008 vom EU-Parlament verabschiedete Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid um.. Diese so genannte CCS-Richtlinie ist neben der Änderungs-Richtlinie f
Mittwoch, 8.04.2009, 13:06 Uhr
Kai Eckert
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