Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann
Die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG soll nach dem Willen der Bundesnetzagentur ihr Geschäft offiziell als „Belieferung von Haushaltskunden mit Energie“ anmelden. Dahinter steht ein Streit um die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage.
Die Bundesnetzagentur hat die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG mit einem förmlichen Beschluss verpflichtet, bis spätestens 3. Dezember 2014 die Tätigkeit der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie gemäß Artikel 5 des Energiewirtschaftgesetzes anzuzeigen. Für den Fall, dass Care Energy dieser Aufforderung nicht nachk
Montag, 17.11.2014, 12:06 Uhr
Timm Krägenow
© 2024 Energie & Management GmbH